Eine Bordsteinabsenkung liegt nicht mehr vor, wenn sie länger als eine Pkw-Länge ist.
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Der Platz ist mit dem Anfangsschild "Spielstraße" gekennzeichnet und damit verkehrsberuhigt. Der Gehweg bzw. der Zugang zum Platz ist abgesenkt, damit Fußgänger bequem den Platz überqueren können."
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"Städte und Kommunen richten vermehrt sogenannte Rohlstuhlabsenkungen an Bordsteinkanten ein, um den Rollstuhlfahrern die Auf- und Abfahrt zu erleichtern. Diese Bordsteinabsenkungen werden leider häufig zugeparkt. Mit Ausnahme der 5-m-Zone an Straßenecken und an Aus- und Einfahrten kann dieses Parken bisher wegen mangelnder Rechtsgrundlagen nicht geahndet werden. Es wird daher gefordert, das Parken an allen abgesenkten Bordsteinen in der StVO zu verbieten."
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