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Definitionen verschiedener Lasten des Anhängerbetriebs

Definitionen verschiedener Lasten des Anhängerbetriebs


Siehe auch

K + W Kuhnert GbR - Definition der Stützlast und Anhängelast bei PKW Anhängern!

Sattelzug -Sattelauflieger - Sattelschlepper

Anhänger - Hänger - Lkw-Zug

Die Fahrerlaubnisklassen - Führerscheinklassen




Anhängelast


Die Anhängelast ist die tatsächliche Gesamtmasse eines mitgeführten Anhängers zuzüglich der tatsächlichen Stützlast.

Die zulässige Anhängelast ist gegeben, wenn die Fahrzeugkombination ohne Ladungsgut auf einer Steigung von 12 % fünfmal anfahren kann.

Die Anhängelast darf

bei Pkw die zulässige Gesamtmasse

bei Pkw-Geländewagen - auch ohne durchgehende Bremsanlage - das 1,5fache der zulässigen Gesamtmasse

bei Lkw mit durchgehender Bremsanlage das 1,5fache der zulässigen Gesamtmasse

des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.

Schließlich darf die Anhängelast hinter Pkw 3.500 kg nicht übersteigen.




Stützlast


Stützlast ist die zulässige vertikale Belastung des Mittelpunktes der Anhängerkupplung. Es handelt sich um das Gewicht, das von oben auf die Anhängerkupplung drückt.

Der Hersteller des Zugfahrzeugs gibt die maximale Stützlast in der Betriebsanleitung an.

Der Hersteller der Anhängevorrichtung gibt die maximale Stützlast auf dem Typschild an.

Sind die angegebenen Werte nicht identisch, ist der jeweils niedrigere Wert maßgeblich.




Zulässiges Gewicht


Nach dem Verbinden von Zugfahrzeug und Anhänger und dem Einfahren des Stützrades verlagert sich die Stützlast auf die Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs und reduziert dessen Zulademöglichkeit. Die Stützlast muss man dann von der Zuladung abziehen.

Im Fahrzeugschein werden deshalb folgende Wert wiedergegeben:

Ziffer 15: zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs

Ziffer 28: zulässige Anhängelast

Ziffer 33: zulässiges Gesamtgewicht des Zuges




Leermasse


Die in den Fahrzeugpapieren angegebene Leermasse ist der Kleinstwert für das betriebsfertige Grundmodell des Fahrzeugs mit bis zu 90% gefülltem Tank einschließlich des Gewichts des Fahrers (mit 68 kg) und des Gepäcks (mit 7 kg).

Für die erforderliche Fahrerlaubnis ist der in Ziffer 14 des Fahrzeugscheins angegebene Kleinstwert ausschlaggebend.

Zuggewicht der Fahrerlaubnisklasse BE


Fahrzeuge der Klasse E sind solche der Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg - ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen.

Während die Klasse B auf eine zulässige Gesamtmasse von 3500 kg begrenzt ist, ist die Anhängerklasse BE nach oben offen ("mehr als 750 kg").

Das maßgebliche fahrerlaubnisrechtliche Zuggewicht muss jeweils im Zusammenhang mit der Anhängelast bestimmt werden:

Bei einem Pkw als Zugfahrzeug darf die gebremste Anhängelast 3.500 kg nicht übersteigen. Ein BE-Zug aus Pkw und Anhänger darf deshalb bis zu 7.000 kg schwer sein (3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht plus 3.500 kg zulässige Anhängelast).

Bei einem Lkw als Zugfahrzeug darf die gebremste Anhängelast bei durchgehender Bremsanlage das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts des Zuges nicht übersteigen. Ein BE-Zug aus Lkw und Anhänger darf deshalb bis zu 8.250 kg schwer sein (3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs plus 5.250 kg gebremste Anhängelast).

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