| 1. | Zur Haftungsabwägung bei einem Unfall im Zusammenhang mit einem Abschleppvorgang. |
| 2. | Die Gefährdungshaftung eines Fahrzeugs nach § 7 StVG ist nicht auf Unfälle im öffentlichen Straßenverkehr beschränkt, sondern besteht bei allen mit seinem Betrieb zusammenhängenden Unfällen. |
| 3. | Auch das abgeschleppte Fahrzeug befindet sich "im Betrieb", sofern es z. B. gelenkt werden muss. |
| 4. | Zu den Voraussetzungen eines stillschweigenden Haftungsausschlusses. |