Kommt es bei Dunkelheit auf einer unbeleuchteten Landstraße zu einem Unfall mit einem dunkel bekleideten Fahrradfahrer, dessen Rad schwarz und unbeleuchtet ist, kann dies trotz Verstoß des von hinten auffahrenden PKW-Fahrers gegen das Sichtfahrgebot zu einer überwiegenden Haftung des Fahrradfahrers (hier: ¾ zu ¼) führen. |
den Kläger zu verurteilen, an ihn 10.045,46 € sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 837,52 € jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24. März 2009 zu zahlen. |
die Widerklage abzuweisen. |
das angefochtene Urteil abzuändern und den Kläger zu verurteilen, an ihn weitere 6.945,65 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24. März 2009 zu zahlen. |
die Berufung zurückweisen. |
a) Reparaturkosten | 3.281,03 € |
b) Kostenpauschale | 15,68 € |
c) Nutzungsausfallschaden | 577,50 € |
d) Schmerzensgeld | 0,00 € |
Gesamtsumme | 3.874,21 € |