| Linienbusse müssen "E-Scooter" nicht mitnehmen, weil die Beförderung des E-Scooters bei gleichzeitiger Mitfahrt des Fahrgastes den Regelungen für die Beförderung von Sachen unterliegt. Sie werden nur dann befördert, wenn dadurch die Betriebssicherheit und andere Fahrgäste nicht gefährdet werden können. |
| Zum Vorkommen solcher Unfälle mit einem Elektromobil schon bei Kurvenfahrt eines Linienbusses vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 14. Mai 2009 - 15 U 13/08 -, Juris, und LG Hamburg, Urteil vom 20. August 2008 - 331 O 111/08 -, juris. |