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„Am 8. Oktober 2014 gegen 9.40 Uhr hatte der Betroffene als Führer des PKW Mercedes mit dem amtlichen Kennzeichen B-... ... seinen Wagen in der Kurfürstenstraße neben der Hausnummer 23, schräg gegenüber der T-Mündung der Steinmetzstraße in die Kurfürstenstraße abgestellt. An dieser Seite der Kurfürstenstraße ist der Bürgersteig auf einer Länge von etwa vier Fahrzeuglängen abgesenkt. Auch der gegenüberliegenden Bordsteine links und rechts von der einmündenden Straße sind abgesenkt, der Bürgersteig weist insoweit eine andere Pflasterung aus und ist im Kurven- sowie im Einmündungsbereich mit sog. Pollern versehen, um Fußgängern und Rollstuhlfahrern sowie Personen mit Kinderwagen das Überqueren der Straße gefahrlos zu ermöglichen, den Fließverkehr zu gewährleisten und ein gefahrloses Ab- und Einbiegen im Kreuzungsbereich Steinmetz-/Kurfürstenstraße zu ermöglichen.
Da es sich bei der Kurfürstenstraße um eine enge Straße handelt, führte das Abstellen des PKW durch den Betroffenen zu einer Beeinträchtigung des Fließverkehrs, der das Fahrzeug umfahren und in den Gegenverkehr ausweichen musste, LKWs war es nicht mehr problemlos möglich, in den Kurvenbereich einzufahren.“
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