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Eine Schadensschätzung auf Grundlage des Fraunhofer-Marktpreisspiegels ist sowohl einer Schätzung nach der „Schwacke-Liste“ als auch einer Schätzung anhand des arithmetischen Mittels beider Markterhebungen vorzuziehen. Denn der Senat ist der Überzeugung, dass die in der "Schwacke-Liste" genannten durchschnittlichen "Normaltarife" den für den hiesigen regionalen Markt maßgeblichen durchschnittlichen Marktpreis nicht realistisch abbilden, während die vom Fraunhofer-Institut ermittelten durchschnittlichen „Normaltarife“ dem wirklichen Angebotsspektrum entsprechen. Aus diesem Grunde ist grundsätzlich auch kein pauschaler Aufschlag auf den durchschnittlichen "Normaltarif" gemäß dem Fraunhofer-Marktpreisspiegel angezeigt.
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