Das Verkehrslexikon

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Der Unfallersatztarif


Gliederung:


-   Einleitung
-   Weiterführende Links
-   Allgemeines
-   Meinungsstreit (ältere Beispiele)
-   Die BGH-Rechtsprechung
-   Sonstige Gerichte
-   Aufklärungspflicht des Autovermieters
-   Unzulässige Rechtsdienstleistungen
-  

Schwacke-Liste oder Fraunhofer-Institut?:

-   Neutrale Position
-   Für Schwacke-Liste
-   Für Fraunhofer-Studie
-   Für Mittelwert aus Schwacke und Fraunhofer
-   Klassenabstufung bei älteren Fahrzeugen
-   Einzelfälle



Einleitung:


Beinahe sämtliche Autovermietungen halten für ihre Kunden den sog. Normaltarif bereit, während sie denjenigen - ihnen oft fremden und zum ersten Mal gegenübertretenden - Kunden, die einen unverschuldeten Unfall hatten, die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zum sog. Unfallersatztarif anbieten, der wesentlich höher liegt als der Normaltarif.

Um die Pflicht des Geschädigten, einen derart hohen Mietwagentarif ersetzen zu müssen, wird seit langer Zeit mit unzähligen Argumenten für und wider gestritten.

Die sich im wesentlichen aus der umfangreichen BGH-Rechtsprechung ergebenden Grundsätze fasst das OLG Nürnberg (Beschluss vom 18.07.2012 - 12 U 1821/10) so zusammen:

   "Nach § 249 BGB kann der Geschädigte vom Schädiger (bzw. dessen Haftpflichtversicherer) als erforderlichen Herstellungsaufwand nur den Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten durfte. Der Geschädigte ist dabei ebenso wie bei anderen Kosten der Wiederherstellung nach dem aus dem Grundsatz der Erforderlichkeit hergeleiteten Wirtschaftlichkeitsgebot gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren von mehreren möglichen den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen.

Das bedeutet für den Bereich der Mietwagenkosten, dass er von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeuges grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis ersetzt verlangen kann.

bb) Der Geschädigte verstößt allerdings noch nicht allein deshalb gegen seine Pflicht zur Schadensgeringhaltung, weil er ein Kraftfahrzeug zu einem Unfallersatztarif anmietet, der gegenüber einem "Normaltarif" teurer ist, soweit die Besonderheiten dieses Tarifs mit Rücksicht auf die Unfallsituation (etwa die Vorfinanzierung, das Risiko eines Ausfalls mit der Ersatzforderung wegen falscher Bewertung der Anteile am Unfallgeschehen durch den Kunden oder das Mietwagenunternehmen u.ä.) einen gegenüber dem "Normaltarif" höheren Preis rechtfertigen, weil sie auf Leistungen des Vermieters beruhen, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst und infolgedessen zur Schadensbehebung nach § 249 BGB erforderlich sind. Inwieweit dies der Fall ist, hat der bei der Schadensabrechnung nach § 287 ZPO besonders freigestellte Tatrichter - gegebenenfalls nach Beratung durch einen Sachverständigen - zu schätzen. Dabei ist er nicht genötigt, die Kalkulationsgrundlagen des konkreten Anbieters im Einzelnen betriebswirtschaftlich nachzuvollziehen. Vielmehr kommt es darauf an, ob etwaige Mehrleistungen und Risiken bei der Vermietung an Unfallgeschädigte generell einen erhöhten Tarif - unter Umständen auch durch einen pauschalen Aufschlag auf den "Normaltarif" - rechtfertigen.

cc) War der "Unfallersatztarif" auch mit Rücksicht auf die Unfallsituation nicht im geltend gemachten Umfang zur Herstellung "erforderlich", kann der Geschädigte im Hinblick auf die gebotene subjektbezogene Schadensbetrachtung den den Normaltarif übersteigenden Betrag (nur) dann ersetzt verlangen, wenn er darlegt und erforderlichenfalls beweist, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt kein wesentlich günstigerer (Normal-)Tarif zugänglich war.

Die Beurteilung der Zugänglichkeit bemisst sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalles. Dabei kommt es insbesondere hinsichtlich der Erkennbarkeit der Tarifunterschiede für den Geschädigten darauf an, ob ein vernünftig und wirtschaftlich denkender Geschädigter unter dem Aspekt des Wirtschaftlichkeitsgebots zu einer Nachfrage nach einem günstigeren Tarif gehalten ist, ferner kann eine Rolle spielen, wie schnell der Geschädigte ein Ersatzfahrzeug benötigt.

dd) Bei Inanspruchnahme eines Normaltarifs oder eines einheitlichen Tarifs obliegt dem Geschädigten darzulegen und zu beweisen, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt zumindest auf Nachfrage - kein wesentlich günstigerer Tarif zugänglich war. Unterlässt der Geschädigte die Nachfrage nach günstigeren Tarifen, geht es nicht um die Verletzung der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 BGB, für die grundsätzlich der Schädiger die Beweislast trägt, sondern um die Schadenshöhe, die der Geschädigte darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen hat.

Hingegen trägt in Fällen, in denen die Inanspruchnahme eines Unfallersatztarifs grundsätzlich gerechtfertigt erscheint und durch einen Aufschlag zum Normaltarif geschätzt werden kann, der Schädiger die Darlegungs- und Beweislast, wenn er geltend macht, dass dem Geschädigten ein günstigerer Tarif nach den konkreten Umständen "ohne weiteres" zugänglich gewesen sei.

ee) Die Bemessung der Höhe des Schadensersatzanspruchs liegt im tatrichterlichen Ermessen gemäß § 287 ZPO. Die Art der Schätzungsgrundlage gibt § 287 ZPO nicht vor. Die Schadenshöhe darf lediglich nicht auf der Grundlage falscher oder offenbar unsachlicher Erwägungen festgesetzt werden. Ferner dürfen wesentliche die Entscheidung bedingende Tatsachen nicht außer Betracht bleiben. Auch darf das Gericht in für die Streitentscheidung zentralen Fragen nicht auf nach Sachlage unerlässliche fachliche Erkenntnisse verzichten. Gleichwohl können in geeigneten Fällen Listen oder Tabellen bei der Schadensschätzung Verwendung finden. So kann der Tatrichter in Ausübung des Ermessens nach § 287 ZPO den "Normaltarif" grundsätzlich auch auf der Grundlage des "Schwacke-Mietpreisspiegels" im maßgebenden Postleitzahlengebiet (ggf. mit sachverständiger Beratung) ermitteln. Allerdings ist auch eine Schätzung auf der Grundlage anderer Listen oder Tabellen, wie etwa der Fraunhofer-Liste, nicht von vornherein rechtsfehlerhaft, denn die Listen dienen dem Tatrichter nur als Grundlage für seine Schätzung nach § 287 ZPO. Er kann im Rahmen seines Ermessens unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles von diesen - etwa durch Abschläge oder Zuschläge auf den sich aus ihnen ergebenden Normaltarif - abweichen. Die Eignung von Listen oder Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden können, bedarf allerdings dann, aber auch nur dann, der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken.

ff) Vgl. zum Ganzen aus der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs: BGH, Urteil vom 14.02.2006 - VI ZR 126/05, NJW 2006, 1506; Urteil vom 04.04.2006 - VI ZR 338/04, NJW 2006, 1726; Urteil vom 09.05.2006 - VI ZR 117/05, NJW 2006, 2106; Urteil vom 23.01.2007 - VI ZR 243/05, NJW 2007, 1122; Urteil vom 30.01.2007 - VI ZR 99/06, NJW 2007, 1124; Urteil vom 26.06.2007 - VI ZR 163/06, NJW 2007, 2916; Urteil vom 09.10.2007 - VI ZR 27/07, NJW 2007, 3782; Urteil vom 11.03.2008 - VI ZR 164/07, NJW 2008, 1519; Urteil vom 24.06.2008 - VI ZR 234/07, NJW 2008, 2910; Urteil vom 14.10.2008 - VI ZR 308/07, NJW 2009, 58; Urteil vom 19.01.2010 - VI ZR 112/09, NJW-RR 2010, 679; Urteil vom 02.02.2010 - VI ZR 139/08, NJW 2010, 1445; Urteil vom 18.05.2010 - VI ZR 293/08, NJW-RR 2010, 1251; Urteil vom 22.02.2011 - VI ZR 353/09, NJW-RR 2011, 823; Urteil vom 12.04.2011 - VI ZR 300/09, NJW 2011, 1947; Versäumnisurteil vom 17.05.2011 - VI ZR 142/10, NJW-RR 2011, 1109."


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Weiterführende Links:


Stichwörter zum Thema Ausfallentschädigung

Stichwörter zum Thema Mietwagen

Mietwagenkosten allgemein

Die neuere Rechtsprechung des BGH zum Unfallersatztarif

Rechtsprechung: Der Geschädigte muss ggf. einen günstigeren Langzeittarif wählen

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Allgemeines:


BGH v. 19.02.2008:
Ist unstreitig, dass ein Verkehrsunfallgeschädigter nach dem Unfall auf die sofortige Weiterfahrt mit einem Mietfahrzeug angewiesen war, darf der Tatrichter die auf Ersatz der Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif gerichtete Klage nicht mit der Begründung abweisen, dieser Vortrag sei schon im Hinblick auf die Notwendigkeit der Inanspruchnahme eines Mietwagens unsubstanziiert, weil auch die vorübergehende Inanspruchnahme eines Taxis sowie eine Rücksprache mit dem Haftpflichtversicherer des Schädigers in Betracht gekommen seien.

BGH v. 14.10.2008:
Zur Verpflichtung zur Einholung von Vergleichsangeboten bei Konkurrenzunternehmen, obwohl dem Verkehrsunfallgeschädigten bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeuges vom Autovermieter Einblick in Preislisten anderer Anbieter gewährt wird.

BGH v. 09.03.2010:
Zur Frage, wann eine Eil- oder Notsituation ausnahmsweise eine hinreichende Erkundigung nach günstigeren Mietwagenpreisen entbehrlich machen kann.

LG Mosbach v. 12.05.2010:
Der Geschädigte verstößt nicht allein deshalb gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot, weil er ein Kraftfahrzeug zu einem Unfallersatztarif anmietet, der gegenüber einem Normaltarif teurer ist, soweit die Besonderheiten dieses Tarifs mit Rücksicht auf die Unfallsituation aus betriebswirtschaftlicher Sicht einen gegenüber dem Normaltarif höheren Preis rechtfertigen, weil sie auf Leistungen des Vermieters beruhen, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst und infolgedessen zur Schadensbehebung nach § 249 BGB erforderlich sind. Inwieweit dies der Fall ist, hat der bei der Schadensabrechnung nach § 287 ZPO besonders freigestellte Tatrichter – gegebenenfalls nach Beratung durch einen Sachverständigen – zu schätzen, wobei auch ein pauschaler Aufschlag auf den Normaltarif in Betracht kommt.

OLG Köln v. 11.08.2010:
Ein pauschaler Aufschlag auf den Normaltarif ist nicht berechtigt, wenn eine Vermietung nicht am Unfalltag selbst, sondern zu einem späteren Zeitpunkt (frühestens an dem dem Unfall folgenden Tag) erfolgt ist und damit eine Anmietung zum Normaltarif möglich und daher nach § 254 BGB geboten war.

AG Mönchengladbach v. 17.07.2012:
Das Gericht kann nicht gezwungen werden, bei der Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO auf eine bestimmte Liste oder Tabelle zurückzugreifen.

OLG Nürnberg v. 18.07.2012:
Der Geschädigte kann von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeuges grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis ersetzt verlangen. Der Geschädigte verstößt allerdings noch nicht allein deshalb gegen seine Pflicht zur Schadensgeringhaltung, weil er ein Kraftfahrzeug zu einem Unfallersatztarif anmietet, der gegenüber einem "Normaltarif" teurer ist, soweit die Besonderheiten dieses Tarifs mit Rücksicht auf die Unfallsituation (etwa die Vorfinanzierung, das Risiko eines Ausfalls mit der Ersatzforderung wegen falscher Bewertung der Anteile am Unfallgeschehen durch den Kunden oder das Mietwagenunternehmen u.ä.) einen gegenüber dem "Normaltarif" höheren Preis rechtfertigen, weil sie auf Leistungen des Vermieters beruhen, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst und infolgedessen zur Schadensbehebung nach § 249 BGB erforderlich sind.

OLG Dresden v. 18.12.2013:
Der Verkehrsunfallgeschädigte verstößt noch nicht allein deshalb gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot, weil er ein Kraftfahrzeug zu einem Unfallersatztarif anmietet, der gegenüber dem Normaltarif teurer ist, soweit die Besonderheiten dieses Tarifs mit Rücksicht auf die Unfallsituation (etwa die Vorfinanzierung, das Risiko eines Ausfalls der Ersatzforderung etc.) allgemein einen gegenüber dem Normaltarif höheren Preis rechtfertigen, weil sie auf Leistungen des Vermieters beruhen, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst und infolgedessen zur Schadensbehebung nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB erforderlich sind.

AG Nauen v. 08.09.2014:
Der Geschädigte darf einen Mietwagen zum höheren Unfalltarif anmieten, weil zu berücksichtigen ist, dass im Unfallersatztarif grundsätzlich ein Aufschlag zum Normaltarif zu erwarten ist, da keine Vorreservierung stattfindet, normalerweise keine Zahlung mit Kreditkarten erfolgt, die Anmietdauer ungewiss ist und darüber hinaus ein Risiko des Forderungsausfalls besteht.

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Ältere Beispiele für den Meinungsstreit:


OLG Stuttgart v. 31.03.1994:
Die Wahl eines Unfallersatztarifs seitens des Geschädigten verstößt nicht gegen die Schadensminderungspflicht.

OLG München v. 17.05.1994 u. a.:
Die Vereinbarung eines Unfallersatztarifs verstößt gegen die Schadensminderungspflicht.

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Die BGH-Rechtsprechung:


BGH v. 12.10.2004:
Ein "Unfallersatztarif" ist nur insoweit ein "erforderlicher" Aufwand zur Schadensbeseitigung gemäß § 249 Satz 2 BGB a.F. als die Besonderheiten dieses Tarifs mit Rücksicht auf die Unfallsituation (etwa die Vorfinanzierung, das Risiko eines Ausfalls mit der Ersatzforderung wegen falscher Bewertung der Anteile am Unfallgeschehen durch den Kunden oder den Kfz-Vermieter u.ä.) einen gegenüber dem "Normaltarif" höheren Preis aus betriebswirtschaftlicher Sicht rechtfertigen, weil sie auf Leistungen des Vermieters beruhen, die durch die besondere Unfallsituation veranlaßt und infolgedessen zur Schadensbehebung erforderlich sind.

BGH v. 19.04.2005:
Zur Beweislast der individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten und zur Zumutbarkeit der Vorfinanzierung der Mietwagenkosten, um einen Normaltarif erlangen zu können

BGH v. 25.10.2005:
Der Unfallersatztarif ist zu ersetzen, wenn er betriebswirtschaftlich berechtigt ist; ist dies nicht der Fall, dann ist er gleichwohl zu ersetzen, wenn dem Geschädigten ein günstigerer Tarif nicht ohne weiteres zur Verfügung stand.

BGH v. 14.02.2006:
Bei der Frage nach der Erforderlichkeit eines "Unfallersatztarifs" ist der Tatrichter im Rahmen einer Schätzung nach § 287 ZPO nicht genötigt, die Kalkulationsgrundlagen des konkreten Anbieters im Einzelnen betriebswirtschaftlich nachzuvollziehen. Vielmehr kommt es darauf an, ob etwaige Mehrleistungen und Risiken bei der Vermietung an Unfallgeschädigte generell einen erhöhten Tarif - u.U. auch durch einen pauschalen Aufschlag auf den "Normaltarif" rechtfertigen.

BGH v. 14.02.2006:
Zu den Voraussetzungen, unter denen die Frage, ob und inwieweit ein Unfallersatztarif im Sinne des § 249 BGB erforderlich ist, keiner gerichtlichen Prüfung bedarf.

BGH v. 04.04.2006:
Der Geschädigte verstößt bei Anmietung eines Kraftfahrzeugs zu einem Unfallersatztarif, der gegenüber einem Normaltarif teurer ist, nur dann nicht gegen seine Pflicht zur Schadensgeringhaltung, wenn Besonderheiten mit Rücksicht auf die Unfallsituation (etwa die Vorfinanzierung, das Risiko eines Ausfalls mit der Ersatzforderung wegen falscher Bewertung der Anteile am Unfallgeschehen durch den Kunden oder das Mietwagenunternehmen u.ä.) einen gegenüber dem Normaltarif höheren Preis rechtfertigen, weil sie auf Leistungen des Vermieters beruhen, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst und infolge dessen zur Schadensbehebung nach § 249 BGB erforderlich sind.

BGH v. 09.05.2006:
Über das objektiv erforderliche Maß hinaus kann der Geschädigte nach der Senatsrechtsprechung im Hinblick auf die gebotene subjektbezogene Schadensbetrachtung den übersteigenden Betrag nur ersetzt verlangen, wenn er darlegt und erforderlichenfalls beweist, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt zumindest auf Nachfrage kein wesentlich günstigerer "(Normal-)Tarif" zugänglich war.

BGH v. 13.06.2006:
Dass ein Mietwagenunternehmen dem Geschädigten nur einen Tarif angeboten hat, reicht grundsätzlich nicht für die Annahme aus, dem Geschädigten sei kein wesentlich günstigerer Tarif zugänglich gewesen.

BGH v. 04.07.2006:
Zu den Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Tatrichters hinsichtlich der Frage, ob dem Geschädigten bei Anmietung eines Fahrzeugs zu einem überhöhten Unfallersatztarif ein wesentlich günstigerer Tarif auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt - zumindest auf Nachfrage - zugänglich war.

BGH v. 21.01.2007:
Die Frage, ob ein vom Geschädigten beanspruchter Unfallersatztarif aufgrund unfallspezifischer Kostenfaktoren im Sinne des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB erforderlich ist, kann dann offen bleiben, wenn feststeht, dass dem Geschädigten jedenfalls die kostengünstigere Anmietung eines entsprechenden Fahrzeugs zugemutet werden konnte, weil ihm in der konkreten Situation ein Normaltarif, der in vollem Umfang seinen Bedürfnissen entsprach, ohne weiteres zugänglich war.

BGH v. 23.01.2007:
Zu den Anforderungen an die Feststellung, ob ein vom Geschädigten beanspruchter Unfallersatztarif aufgrund unfallspezifischer Kostenfaktoren im Sinne des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB erforderlich ist und ob dem Geschädigten ein Normaltarif ohne weiteres zugänglich war.

BGH v. 30.01.2007:
Bei der Frage nach der Erforderlichkeit eines "Unfallersatztarifs" ist der Tatrichter im Rahmen einer Schätzung nach § 287 ZPO nicht genötigt, die Kalkulationsgrundlagen des konkreten Anbieters im Einzelnen betriebswirtschaftlich nachzuvollziehen. Vielmehr kommt es darauf an, ob etwaige Mehrleistungen und Risiken bei der Vermietung an Unfallgeschädigte generell einen erhöhten Tarif - u.U. auch durch einen pauschalen Aufschlag auf den "Normaltarif" rechtfertigen

BGH v. 13.02.2007:
Für die Annahme, dem Geschädigten sei kein wesentlich günstigerer Tarif zugänglich gewesen, reicht nicht aus, dass das Mietwagenunternehmen dem Geschädigten nur einen Tarif angeboten hat und ihm bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs unter Offenlegung der Unfallsituation auch im Bereich einer Stadt zunächst ausschließlich der Unfallersatztarif angeboten worden wäre.

BGH v. 06.03.2007:
Ob der Geschädigte in Fällen der Inanspruchnahme eines Mietwagens nach einem Verkehrsunfall zum Einsatz seiner Kreditkarte oder zu einer sonstigen Art der Vorleistung verpflichtet ist, kann nicht generell verneint werden; es kommt vielmehr auf den jeweiligen Einzelfall, insbesondere darauf an, ob dem Geschädigten der Einsatz einer Kreditkarte oder die Stellung einer Kaution möglich und zumutbar ist.

BGH v. 12.06.2007:
Der Unfallgeschädigte verstößt nicht gegen seine Pflicht zur Schadensgeringhaltung, weil er ein Kraftfahrzeug zum Unfallersatztarif anmietet, der gegenüber einem "Normaltarif" teurer ist, soweit die Besonderheiten dieses Tarifs mit Rücksicht auf die Unfallsituation einen gegenüber dem "Normaltarif" höheren Preis rechtfertigen. Der Tatrichter kann seine Prüfung darauf beschränken, ob spezifische Leistungen bei der Vermietung an Unfallgeschädigte allgemein einen Aufschlag rechtfertigen, wobei unter Umständen auch ein pauschaler Aufschlag auf den "Normaltarif" in Betracht kommt.

BGH v. 26.06.2007:
Die Frage, ob ein Unfallersatztarif aufgrund unfallspezifischer Kostenfaktoren erforderlich im Sinne des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB ist, kann offen bleiben, wenn feststeht, dass dem Geschädigten ein günstigerer "Normaltarif" in der konkreten Situation ohne weiteres zugänglich war, so dass ihm eine kostengünstigere Anmietung unter dem Blickwinkel der ihm gemäß § 254 BGB obliegenden Schadensminderungspflicht zugemutet werden konnte. Ebenso kann diese Frage offen bleiben, wenn zur Überzeugung des Tatrichters feststeht, dass dem Geschädigten die Anmietung zum "Normaltarif" nach den konkreten Umständen nicht zugänglich gewesen ist, denn der Geschädigte kann in einem solchen Fall einen den "Normaltarif" übersteigenden Betrag im Hinblick auf die subjektbezogene Schadensbetrachtung auch dann verlangen, wenn die Erhöhung nicht durch unfallspezifische Kostenfaktoren gerechtfertigt wäre.

BGH v. 09.10.2007:
Für die Frage der Erforderlichkeit eines Unfallersatztarifs kommt es im Allgemeinen nicht darauf an, ob der Mietpreis für das Ersatzfahrzeug zwischen Mieter und Vermieter wirksam vereinbart worden ist.

BGH v. 24.06.2008:
Zur Schätzung eines Aufschlags zum Normaltarif bei einem so genannten Unfallersatztarif. In Ausübung seines Ermessens nach § 287 ZPO kann der Tatrichter den „Normaltarif“ auch auf der Grundlage des gewichteten Mittels des „Schwacke-Mietpreisspiegels“ im Postleitzahlengebiet des Geschädigten - gegebenenfalls mit sachverständiger Beratung - ermitteln (hier: Aufschlag von 15 % wegen des Auslastungsrisikos und eines höheren Forderungs- und Mietausfallrisikos). Der Schädiger muss darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass dem Geschädigten ein günstigerer Tarif nach den konkreten Umständen „ohne weiteres“ zugänglich gewesen ist.

BGH v. 16.09.2008:
Der Geschädigte verstößt nicht gegen seine Schadensminderungspflicht, wenn er seinen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Schädiger und seinen Haftpflichtversicherer geltend macht, ohne sich auf eine Auseinandersetzung mit dem Autovermieter über die Berechtigung der Mietforderung einzulassen.

BGH v. 14.10.2008:
Mietet ein Verkehrsunfallgeschädigter bei einem Autovermieter ein Ersatzfahrzeug zu einem überhöhten Preis an, ohne sich nach der Höhe der Mietwagenkosten anderweit erkundigt zu haben, so trägt er die Darlegungs- und Beweislast für seine Behauptung, ein günstigerer Tarif sei ihm nicht zugänglich gewesen. Dem Tatrichter steht es im Rahmen des durch § 287 ZPO eingeräumten Schätzungsermessens frei, ob er zur Bestimmung der Höhe erforderlicher Mietwagenkosten auf den Schwacke-Mietpreisspiegel aus dem Jahr 2003 oder aus dem Jahr 2006 zurückgreift. Bedenken gegen eine Schätzgrundlage muss nicht durch Beweiserhebung nachgegangen werden, wenn eine andere geeignete Schätzgrundlage zur Verfügung steht.

BGH v. 13.01.2009:
Es kann offen bleiben, ob für die Beurteilung der Erforderlichkeit von Mietwagenkosten gegebenenfalls auch ein unterhalb des örtlichen „Normaltarifs“ liegender Tarif zu berücksichtigen ist, den der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners mit einem Autovermieter vereinbart hat. Ist dem Geschädigten ein solcher Tarif bei Anmietung eines Ersatzfahrzeugs nicht bekannt und somit auch nicht zugänglich, kann die Erforderlichkeit des von ihm vereinbarten höheren Mietpreises nur unter der Voraussetzung entfallen, dass ihm ein Wechsel des Mietfahrzeugs zumutbar ist. Der Geschädigte ist nicht gehalten, den von ihr abgeschlossenen Mietvertrag nach ein oder zwei Tagen zu kündigen und für die restliche Dauer von nur wenigen Tagen der Reparatur bei einem anderen Anbieter ein Fahrzeug zu einem günstigeren Preis anzumieten.

BGH v. 25.03.2009:
Bietet der Mietwagenunternehmer dem Unfallgeschädigten einen besonderen für Unfallersatzfahrzeuge entwickelten Tarif an, der über dem Normaltarif auf dem örtlich relevanten Markt liegt, und besteht daher die Gefahr, dass die Haftpflichtversicherung des Schädigers nicht den vollen Tarif erstattet, so muss er den Mieter darüber aufklären (Fortführung der Senatsurteile vom 28. Juni 2006, XII ZR 50/04, NJW 2006, 2618, BGHZ 168, 168 und vom 24. Oktober 2007, XII ZR 155/05, NJW-RR 2008, 470).

BGH v. 19.01.2010:
Es ist nicht zu beanstanden, den zur Frage der Erforderlichkeit der Mietwagenkosten vergleichsweise heranzuziehenden „Normaltarif“ an Hand des „Schwacke-Mietpreisspiegel“ zu ermitteln. Doch werden die Anforderungen an die Darlegungslast des Klägers überspannt, zur Rechtfertigung des der Schadensabrechnung zugrunde liegenden höheren Unfallersatztarifs aus betriebswirtschaftlicher Sicht die Darlegung bezifferbarer Beträge bzw. konkreter prozentualer Aufschläge für unfallbedingte Leistungen verlangt werden. Es ist nicht erforderlich, für die Frage der betriebswirtschaftlichen Rechtfertigung eines Unfallersatztarifs die Kalkulation des konkreten Vermieters nachzuvollziehen, vielmehr hat sich die Prüfung darauf zu beschränken, ob spezifische Leistungen bei der Vermietung an Unfallgeschädigte allgemein den Mehrpreis rechtfertigen.

BGH v. 02.02.2010:
Für die Frage, ob ein günstigerer Tarif als der sogenannte Unfallersatztarif „ohne weiteres“ zugänglich war, kommt es darauf an, ob dem Geschädigten in seiner konkreten Situation „ohne weiteres“ ein günstigeres Angebot eines bestimmten Autovermieters zur Verfügung stand. Es obliegt dem Schädiger, der einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht ( § 254 Abs. 2 BGB ) geltend macht, darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass dem Geschädigten ein günstigerer Tarif nach den konkreten Umständen „ohne weiteres“ zugänglich gewesen ist.

BGH v. 18.05.2010:
Der Tatrichter darf bei der Beurteilung der Erforderlichkeit von Mietwagenkosten in Ausübung des Ermessens nach § 287 ZPO den "Normaltarif" grundsätzlich auf der Grundlage von Listen oder Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden können, ermitteln. Die Eignung solcher Listen oder Tabellen zur Schadensschätzung bedarf nur der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken.

BGH v. 22.02.2011:
Zur Schätzung von Mietwagenkosten auf der Grundlage von Listen und Tabellen, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken.

BGH v. 12.04.2011:
Sowohl die Schwacke-Liste als auch der Fraunhofer-Mietpreisspiegel sind grundsätzlich zur Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten geeignet. Da die Listen nur als Grundlage für eine Schätzung dienen, kann der Tatrichter im Rahmen seines Ermessens nach § 287 ZPO von dem sich aus den Listen ergebenden Tarif - etwa durch Abschläge oder Zuschläge - abweichen.

BGH v. 17.05.2011:
Zur Schätzung von Mietwagenkosten auf der Grundlage von Listen und Tabellen, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken.

BGH v. 27.03.2012:
Der Geschädigte kann Ersatz nur derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten zum Ausgleich des Gebrauchsentzugs seines Fahrzeugs für erforderlich halten durfte. Auszugleichen sind nur solche Vorteile, die für den Gebrauch des Fahrzeugs von wesentlicher Bedeutung sind.

BGH v. 18.12.2012:
Auch ein grundsätzlich geeigneter Mietpreisspiegel stellt nur eine Grundlage für die Schätzung gemäß § 287 Abs. 1 ZPO dar. Deshalb kann etwaigen Zweifeln daran, dass es sich bei den in einer Liste ausgewiesenen Mietpreisen um den im Einzelfall maßgeblichen Normalpreis handelt, gegebenenfalls auch durch Zu- oder Abschläge Rechnung getragen werden (Fortführung Senatsurteil vom 12. April 2011, VI ZR 300/09, VersR 2011, 769).

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Sonstige Gerichte:


LG Nürnberg-Fürth v. 01.02.2006:
Ein im Rahmen des sog. Aktiven Schadensmanagements von einem gegnerischen Haftpflichtversicherer dem Geschädigten unterbreitetes Angebot, ihm ein preisgünstigeres Mietfahrzeug zu vermitteln, ist gem. 134 BGB i. V. m. § 1 RBerG unbeachtlich.

OLG Köln v. 19.06.2006:
Es liegt kein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht vor, wenn der Geschädigte, der nicht Inhaber einer Kreditkarte ist, nach einem Verkehrsunfall am 2. Weihnachtstag einen Mietwagen zu einem deutlich über dem Normaltarif liegenden Mietpreis anmietet.

AG Heinsberg v. 27.02.2008:
Dauern bei der Anmietung eines Unfallersatzfahrzeugs mehrere Monate nach dem Unfall die Besonderheiten der Unfallsituation nicht mehr an, so hat der Geschädigte keinen Anspruch auf Erstattung des Unfallersatztarifs.

OLG Dresden v. 28.05.2008:
Ein Unfallgeschädigter muss keine Bedenken gegen die Angemessenheit des ihm angebotenen Unfallersatztarifes haben, wenn er anlässlich eines früheren, nicht allzu lange zurückliegenden anderen Unfalls einen Mietwagen zu ähnlichen Konditionen angemietet und die damals zuständige Versicherung ohne Beanstandungen im Hinblick auf die Höhe des vereinbarten Tarifes die Kosten ausgeglichen hat.

LG Schweinfurt v. 20.03.2009:
Erleidet ein Geschädigter nachmittags einen Verkehrsunfall und verpasst dadurch bereits einen Termin, hat jedoch noch zwei weitere Termine am selben späten Nachmittag, die er nur mit einem Auto erledigen kann, dann ist es nicht zu beanstanden, wenn er wegen der gebotenen Eile ein Mietfahrzeug mit Kosten über dem Normaltarif anmietet. Ist keine lange Reparaturdauer zu erwarten, ist auch keine "Ummietung" erforderlich.

LG Lübeck v. 25.06.2009:
Der Geschädigte muss darlegen und beweisen, dass er infolge der Unfallsituation ein Ersatzfahrzeug anmieten musste, für das wegen der durch die Unfallsituation hervorgerufenen Umstände Autovermieter generell höhere Kosten kalkulieren und verlangen. Für die Erforderlichkeit eines Unfallersatztarifs oder eines unfallbedingten Aufschlages auf den Normaltarif reicht es somit aus, wenn der Geschädigte nur eine Mehrleistung benötigt, die zum Beispiel darin bestehen kann, dass er das Fahrzeug unfallbedingt zur Nachtzeit anmieten muss. Bei der Schätzung der Mehrkosten gemäß § 287 ZPO sind dann auch die weiteren Mehrkosten für die Vermietung an Unfallgeschädigte einzubeziehen, auch wenn sie im konkreten Fall von dem Geschädigten nicht veranlasst worden sind. Ein Aufschlag von 20% auf die sich aus der Schwacke-Liste ergebenden Normaltarife ist im allgemeinen angemessen.

AG Freiberg v. 02.10.2009:
Der Geschädigte kann im Hinblick auf die gebotene subjektbezogene Schadensbetrachtung dann einen höheren Betrag als den Normaltarif ersetzt verlangen, wenn er darlegt, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt kein wesentlich günstigerer Tarif zugänglich war. Dann kann auch ein Mietpreis angemessen sein, der 26% über dem sich aus der Schwacke-Liste ergebenden Normaltarif liegt.

LG Dresden v. 20.11.2009:
Nach dem gesetzlichen Bild des Schadensersatzes ist der Geschädigte Herr des Restitutionsgeschehens. Deshalb darf ihm nicht aufgezwungen werden, wo, bei wem und zu welchen Konditionen er einen Mietwagen anmietet. Er kann daher einen Mietwagen zum Normaltarif der Schwackeliste für sein Postleitzahlengebiet anmieten und ein preiswerteres Angebot der gegnerischen Versicherung ablehnen, ohne gegen die Schadensminderungspflicht zu verstoßen.

LG Mönchengladbach v. 23.03.2010:
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann sich die Erforderlichkeit eines Unfallersatztarifs im Sinne von § 249 Abs. 2 S. 1 BGB aufgrund unfallspezifischer Kostenfaktoren (etwa die Vorfinanzierung, das Risiko eines Ausfalls mit der Ersatzforderung wegen falscher Bewertung der Anteile am Unfallgeschehen durch den Kunden oder das Mietwagenunternehmen u.a.) ergeben. Das bedeutet, dass im Falle fehlenden Vortrags zur Nichtzugänglichkeit des „Normaltarifs“ für den Geschädigten alternativ die Möglichkeit besteht, die Rechtfertigung der Erhöhung durch unfallspezifische Kostenfaktoren zu belegen.

OLG Hamm v. 10.03.2011:
Der Tatrichter hat Einwendungen zur Tauglichkeit des Schwacke-Mietpreisspiegels im konkreten Fall bei Vorlage entsprechender Vergleichsangebote und Bezugnahmen auf mehrere Sachverständigengutachten aus anderen Verfahren nachzugehen.

AG Berlin-Mitte v. 15.05.2014:
Mängel der Schwacke-Liste, die sie als Grundlage der Schätzung des Normaltarifs ungeeignet machen, werden durch die Vorlage von Preisangeboten von Mietwagenunternehmen aus dem Internet nicht substantiiert vorgetragen, wenn diese nicht repräsentativ sind und damit deshalb nicht dargelegt werden kann, dass die nach der Schwacke-Liste begehrten Tarife überhöht sind.

AG Potsdam v. 19.11.2015:
Mietet der nicht ortsḱundige und nicht über eigene besondere Kenntnisse über die Mietwagensituation vor Ort verfügende Geschädigte bei einem überörtlich bekannten Anmieter einen Mietwagen zur sofortigen Weitefahrt an, ist ist ihm der Rechnungsbetrag ohne weitere Angemssenheitsschätzung zu erstatten.

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Aufklärungspflicht des Autovermieters:


Anscheinsbeweis für Verschulden des Autovermieters bei mangelnder Aufklärung über die möglichen Mietwagentarife.

Mangelnde Aufklärung durch Autovermieter über die möglichen Tarife ergibt einen an den Schädiger bzw. seine Versicherung abtretbaren Schadensersatzanspruch.

BGH v. 28.06.2006:
Bietet der Autovermieter den Unfallgeschädigten ein Fahrzeug zu einem Tarif an, der deutlich über dem Normaltarif auf dem örtlich relevanten Markt liegt, und besteht deshalb die Gefahr, dass die Haftpflichtversicherung nicht den vollen Tarif übernimmt, muss der Vermieter den Mieter darüber aufklären. Erforderlich, aber auch ausreichend ist es, den Mieter deutlich und unmissverständlich darauf hinzuweisen, dass die (gegnerische) Haftpflichtversicherung den angebotenen Tarif möglicherweise nicht in vollem Umfang erstatten werde.

BGH v. 05.10.2006:
Der Vermieter muss, wenn er dem Unfallgeschädigten einen Tarif anbietet, der deutlich über dem "Normaltarif" auf dem örtlich relevanten Markt liegt, den Mieter darüber aufklären, dass dadurch die Gefahr besteht, dass die Haftpflichtversicherung nicht den vollen Tarif übernimmt. Unter "Normaltarif" ist nicht ein bestimmter (allgemeiner) Tarif auf dem örtlich relevanten Markt, sondern der Tarif gemeint, der nicht für Unfallersatzwagen, sondern im Rahmen einer "normalen" Vermietung verlangt wird.

BGH v. 10.01.2007:
Der Vermieter muss, wenn er dem Unfallgeschädigten einen Tarif anbietet, der deutlich über dem Normaltarif auf dem örtlich relevanten Markt liegt und deshalb die Gefahr besteht, dass die Haftpflichtversicherung nicht den vollen Tarif übernimmt, den Mieter darüber aufklären. Danach ist es erforderlich, aber auch ausreichend, den Mieter deutlich und unmissverständlich darauf hinzuweisen, dass die (gegnerische) Haftpflichtversicherung den angebotenen Tarif möglicherweise nicht in vollem Umfang erstattet.

BGH v. 07.02.2007:
Bietet der Vermieter dem Unfallgeschädigten einen Tarif an, der deutlich über dem Normaltarif auf dem örtlich relevanten Markt liegt und besteht deshalb die Gefahr, dass die Haftpflichtversicherung nicht den vollen Tarif übernimmt, so muss er den Mieter darüber aufklären. Danach ist es erforderlich, aber auch ausreichend, den Mieter deutlich und unmissverständlich darauf hinzuweisen, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung den angebotenen Tarif möglicherweise nicht in vollem Umfang erstattet.

BGH v. 27.06.2007:
Bietet der Vermieter dem Unfallgeschädigten einen Tarif an, der deutlich über dem Normaltarif auf dem örtlich relevanten Markt liegt, und besteht deshalb die Gefahr, dass die Haftpflichtversicherung nicht den vollen Tarif übernimmt, so muss er den Mieter darüber aufklären. Danach ist es erforderlich, aber auch ausreichend, den Mieter unmissverständlich darauf hinzuweisen, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung den angebotenen Tarif möglicherweise nicht in vollem Umfang erstattet.

BGH v. 24.10.2007:
Bietet ein Autovermieter dem Unfallgeschädigten einen Tarif an, der deutlich über dem Normaltarif auf dem örtlich relevanten Markt liegt, und besteht deshalb die Gefahr, dass die Haftpflichtversicherung nicht den vollen Tarif übernimmt, so muss er den Mieter darüber aufklären. Danach ist es erforderlich, aber auch ausreichend, den Mieter unmissverständlich darauf hinzuweisen, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung den angebotenen Tarif möglicherweise nicht in vollem Umfang erstattet. Der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners ist nicht ohne weiteres zur Erstattung von über dem "Normaltarif" liegenden "Unfallersatztarifen" verpflichtet.

BGH v. 25.03.2009:
Bietet der Mietwagenunternehmer dem Unfallgeschädigten einen besonderen für Unfallersatzfahrzeuge entwickelten Tarif an, der über dem Normaltarif auf dem örtlich relevanten Markt liegt, und besteht daher die Gefahr, dass die Haftpflichtversicherung des Schädigers nicht den vollen Tarif erstattet, so muss er den Mieter darüber aufklären (Fortführung der Senatsurteile vom 28. Juni 2006, XII ZR 50/04, NJW 2006, 2618, BGHZ 168, 168 und vom 24. Oktober 2007, XII ZR 155/05, NJW-RR 2008, 470).

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Unzulässige Rechtsdienstleistungen:


Die Abtretung der Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall an die Autovermietung

BGH v. 15.02.1996:
Das an den Geschädigten anläßlich des Ausgleichs der Mietwagenkosten gerichtete Verlangen des Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherers, Schadensersatzansprüche gegen den Autovermieter an ihn abzutreten, ist nur dann nicht als eine unzulässige Rechtsbesorgung zu beanstanden, wenn dem Versicherer (wie seinem Versicherungsnehmer) im Rahmen des schadensersatzrechtlichen Vorteilsausgleichs ein Anspruch auf Abtretung der Forderung gegen den geschädigten Dritten zusteht (Unfallersatzwagen-Tarife).

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Schwacke-Liste oder Fraunhofer-Institut?



Neutrale Position:


Unfallersatztarif - Schwacke oder Fraunhofer - neutrale Position

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Für Schwacke-Liste:


Unfallersatztarif - für Schwacke-Liste

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Für Fraunhofer-Studie:


Unfallersatztarif - für Fraunhofer-Marktspiegel

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Für Mittelwert zwischen Schwacke und Fraunhofer:


Unfallersatztarif - für Mittelwert

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Klassenabstufung bei älteren Fahrzeugen:


LG Freiburg v. 18.03.2021:
Bei der Schätzung der ersatzfähigen Mietwagenkosten nach § 249 BGB i.V.m. § 287 ZPO ist die Herabstufung um eine Mietwagenklasse angemessen, wenn das Unfallfahrzeug jedenfalls zehn Jahre alt ist.

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Einzelfälle:


LG Hagen v. 27.10.2006:
Einem Unfallgeschädigten, der wegen des aus einer Nebentätigkeit herrührenden Zeitdrucks nicht in der Lage ist, Vergleichsangebote von Autovermietern einzuholen, und der auf Grund eines entsprechenden Führerscheineintrags auf ein Automatikfahrzeug angewiesen ist sowie nicht im Besitz einer Kreditkarte ist, sind die Mietwagenkosten in Höhe eines Unfallersatztarifs zu ersetzen.

LG Bochum v. 06.06.2008:
Benötigt ein Unfallgeschädigter ein Ersatzfahrzeug zum Erreichen seines Arbeitsplatzes noch am Unfalltag und verfügt er wegen der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu diesem Zeitpunkt weder über ein eigenes Girokonto noch über eine EC- oder Kreditkarte, und kann er auch nicht durch Barzahlung in Vorlage treten, so verstößt er nicht allein deswegen gegen seine Pflicht zur Schadensminderung, weil er ein Kraftfahrzeug zu einem Unfallersatztarif anmietet.

Amtsgericht Düsseldorf v. 13.05.2026:
Zur Zulässigkeit eines pauschalen Aufschlags auf Mietwagenkosten nach der Fracke-Methode

Landgericht Köln v. 25.03.2026:
Zur Schätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Mittelwert aus Schwacke und Fraunhofer als Schätzgrundlage

Amtsgericht Köln v. 18.11.2025:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schätzung des Normaltarifs nach arithmetischem Mittel aus Schwacke- und Fraunhofer-Liste

Landgericht Köln v. 24.10.2025:
Zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Finanzielle Notlage des Geschädigten und 20%-Aufschlag

Amtsgericht Köln v. 30.07.2025:
Zur Schätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall und Anforderungen an ein günstigeres Alternativangebot

Amtsgericht Rheinbach v. 19.02.2025:
Zur Aktivlegitimation des Mietwagenunternehmens bei Abtretung und zur Schadensschätzung der Mietwagenkosten nach Schwacke

Landgericht Köln v. 13.11.2024:
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall; Schwacke-Liste als Schätzgrundlage für Normaltarif

Amtsgericht Krefeld v. 18.09.2024:
Berechnung von Mietwagenkosten nach Unfall: Mittelwert Schwacke/Fraunhofer, 20% Unfallersatztarif-Aufschlag, Zweitfahrerberechtigung

Amtsgericht Wesel v. 09.09.2024:
Mietwagenkosten: Anforderungen an ein Alternativangebot der Versicherung zur Schadensminderung

Amtsgericht Siegburg v. 28.08.2024:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Berechnung nach Schwacke/Fraunhofer-Liste und 20% Aufschlag für unfallbedingte Mehrleistungen

Amtsgericht Köln v. 17.05.2024:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schätzung anhand arithmetischen Mittels aus Schwacke- und Fraunhofer-Liste

Amtsgericht Köln v. 29.04.2024:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schätzung des Normaltarifs mittels arithmetischem Mittel aus Schwacke- und Fraunhofer-Liste

Landgericht Bonn v. 01.03.2024:
Zur Berechnung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Ungeeignetheit neuerer Fraunhofer-Listen als Schätzungsgrundlage

Amtsgericht Köln v. 07.11.2023:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Anforderungen an die Schadensminderungspflicht und Schätzung nach Schwacke/Fraunhofer-Mittelwert

Amtsgericht Rheine v. 31.08.2023:
Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten: Keine Kürzung bei Werkstattersatzwagen wegen fehlender Zulassung als Mietfahrzeug für Selbstfahrer

Amtsgericht Siegburg v. 03.07.2023:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: 'Fracke'-Methode, Aufschlag für Unfallersatzfahrzeug und Haftungsreduzierung

Landgericht Bonn v. 22.09.2023:
Zur Ungeeignetheit der Fraunhofer-Liste als Schätzgrundlage für Mietwagenkosten wegen mangelhafter ACRISS-Klassifikation

Landgericht Hagen v. 25.08.2023:
Zur tatrichterlichen Schätzung ersatzfähiger Mietwagenkosten bei Verkehrsunfällen: Fraunhofer-Mietpreisspiegel als alleinige Schätzungsgrundlage

Amtsgericht Herford v. 25.01.2023:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Anwendung der 'Fracke-Methode' und Ausschluss von Desinfektionskosten

Amtsgericht Königswinter v. 29.11.2022:
Zur ausschließlichen Heranziehung der Schwacke-Liste bei der Schätzung von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall

Amtsgericht Münster v. 24.08.2022:
Zur Ermittlung von Mietwagenkosten nach der „Fracke“-Methode (Mittelwert aus Schwacke und Fraunhofer Marktpreisspiegel)

Amtsgericht Bad Neustadt v. 31.03.2026:
Zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste, Unfallersatztarif und Eigenersparnis

Landgericht München v. 26.02.2026:
Zum Wahlrecht zwischen Mietwagenkosten und Nutzungsausfallentschädigung nach Verkehrsunfall und deren Berechnung

Amtsgericht München v. 29.01.2025:
Nutzungsausfallentschädigung: Umstellung von Mietwagenkosten und keine Begrenzung durch Sondertarife

Landgericht Schweinfurt v. 15.07.2024:
Zur Unverbindlichkeit eines Informationsblatts der Versicherung über Mietwagenangebote nach einem Verkehrsunfall

Amtsgericht Aschaffenburg v. 13.10.2023:
Zum Werkstattrisiko bei Desinfektionskosten und zur Schätzung von Mietwagenkosten nach Schwacke-Mietpreisspiegel

Amtsgericht Aschaffenburg v. 24.07.2023:
Werkstattrisiko des Schädigers und Mietwagenkosten bei Nutzung eines nicht als Selbstfahrervermietfahrzeug zugelassenen Ersatzwagens

Amtsgericht Schweinfurt v. 26.04.2023:
Zur Schadensminderungspflicht bei Mietwagenkosten nach Hinweis auf günstigere Angebote durch den Kfz-Haftpflichtversicherer

Amtsgericht Wolfratshausen v. 27.01.2023:
Zum Werkstattrisiko bei Unfallreparaturen und zur Erstattungsfähigkeit von Desinfektions- und Mietwagenkosten

Amtsgericht Fürstenfeldbruck v. 25.10.2022:
Zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach Schwacke-Liste, Reparaturdauer und Abzug Eigenersparnis

Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen v. 10.06.2022:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schätzung nach SchwackeListe und 20%-Aufschlag für Unfallgeschäft

Amtsgericht Geldern v. 06.04.2022:
Berechnung von Mietwagenkosten und Erstattungsfähigkeit der Haftungsbegrenzung nach Verkehrsunfall

Landgericht Bielefeld v. 21.03.2022:
Zur Schätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Mittelwert aus Schwacke- und Fraunhofer-Liste sowie Nebenkosten

Landgericht Augsburg v. 11.03.2022:
Zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten bei Werkstattersatzwagen

Landgericht Wuppertal v. 06.01.2022:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Berechnung nach 'Fracke' und Wirksamkeit der Abtretung durch deklaratorisches Anerkenntnis

Amtsgericht Bad Neustadt v. 28.12.2021:
Mietwagenkosten und Corona-Desinfektionskosten nach Verkehrsunfall

Amtsgericht Siegburg v. 09.12.2021:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Berechnung nach Schwacke/Fraunhofer-Liste und pauschaler Aufschlag

Amtsgericht Minden v. 13.11.2021:
Zur Schätzung von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall: Mittelwertbildung aus Schwacke- und Fraunhofer-Liste

Landgericht Augsburg v. 22.10.2021:
Mietwagenkosten nach Unfall: Zumutbarkeit des Preisvergleichs durch den Geschädigten oder Dritte

Amtsgericht Nürnberg v. 15.10.2021:
Zum Ersatz von Mietwagenkosten bei geringer Fahrleistung und Pandemie-Risiko (Schwangerschaft)

Amtsgericht Siegen v. 22.09.2021:
Zur Erforderlichkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall bei fehlender Marktorientierung des Geschädigten

Amtsgericht Siegen v. 22.09.2021:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Anforderungen an das Wirtschaftlichkeitsgebot und Schätzung des Normaltarifs

Landgericht Wuppertal v. 08.07.2021:
Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Berechnungsmethoden, Nebenkosten und Unfallersatztarif

Amtsgericht Dillingen v. 07.07.2021:
Zur Erstattungsfähigkeit von Reinigungskosten bei Lackierarbeiten und Mietwagenkosten bei verspäteter Anmietung eines Werkstattersatzwagens

Amtsgericht Dachau v. 24.06.2021:
Zur Berechnung der erforderlichen Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall und zur Erstattungsfähigkeit von Covid-19-Schutzmaßnahmen

Amtsgericht Velbert v. 24.06.2021:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Berechnung nach arithmetischem Mittel aus Fraunhofer und Schwacke

Amtsgericht Auerbach v. 23.06.2021:
Zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Vergleich mit Schwacke-Liste und maßgebliche Fahrzeugklasse

Amtsgericht Köln v. 25.05.2021:
Mietwagenkosten im Schadensfall: Ermittlung des Normaltarifs nach arithmetischem Mittel aus Schwacke- und Fraunhofer-Liste

Landgericht Bielefeld v. 25.05.2021:
Zur Berechnung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Mittelwert aus Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel

Landgericht Wuppertal v. 26.11.2020:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Erforderlichkeit, Schwacke/Fraunhofer, Zusatzpositionen und unfallbedingter Aufschlag

Amtsgericht Köln v. 09.11.2020:
Zur Schätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste als geeignete Schätzgrundlage

Amtsgericht Rheinberg v. 05.11.2020:
Zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall und Winterreifen-Zuschlägen

Amtsgericht Bonn v. 18.08.2020:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schadensminderungspflicht bei günstigerem Angebot des Haftpflichtversicherers

Landgericht Arnsberg v. 15.07.2020:
Zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall und die Wahl der Schätzungsgrundlage

Amtsgericht Siegburg v. 08.07.2020:
Ersatz von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schätzung nach Schwacke/Fraunhofer und Unfallersatzzuschlag

Landgericht Bonn v. 23.06.2020:
Zur Wirksamkeit einer Abtretungsklausel in AGB ohne explizite Rückabtretungspflicht und zur Berechnung von Mietwagenkosten nach Unfall

Amtsgericht Waldbröl v. 18.06.2020:
Passivlegitimation bei fehlerhafter Parteibezeichnung im Versicherungsverbund; Wirksamkeit der Abtretung von Mietwagenkosten

Landgericht Bonn v. 06.03.2020:
Zur Berechnung der Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Mittelwert aus B2- und M2-Liste plus 20% Aufschlag

Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt v. 03.03.2020:
Zur Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall unter Berücksichtigung von Schwacke und Fraunhofer

OLG München v. 28.02.2025:
Zur Unwirksamkeit einer AGB-Klausel über eine Aufwandspauschale für die Bearbeitung von Gesetzesverstößen in Mietwagenverträgen

Amtsgericht Köln v. 17.12.2019:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Erforderlichkeit und subjektbezogene Betrachtung bei Wahl des Unternehmens und CDW

Amtsgericht Warendorf v. 05.09.2019:
Zur Ermittlung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Mittelwert aus Schwacke und Fraunhofer; Herabstufung bei älterem Fahrzeug

Amtsgericht Köln v. 30.07.2019:
Zur Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten nach Unfall: Schwacke-Liste gegenüber Fraunhofer-Studie

Amtsgericht Schwerte v. 17.07.2019:
Zur Angemessenheit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall und Schätzungsgrundlagen gemäß § 249 Abs. 2 BGB

Amtsgericht Heinsberg v. 12.12.2018:
Mietwagenkosten: Bemessung nach Schwacke-Liste abzüglich 20% pauschalem Abschlag

OLG Köln v. 14.03.2019:
Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten bei langer Mietdauer und 'Fracke'-Berechnung nach Verkehrsunfall

Landgericht Düsseldorf v. 23.08.2019:
Zur Berechnung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall bei fehlender Markterkundung des Geschädigten

Amtsgericht Recklinghausen v. 22.09.2017:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Erforderlichkeit, Wirtschaftlichkeitsgebot und Schätzung mittels Schwacke/Fraunhofer-Mittelwert

Amtsgericht Bergisch Gladbach v. 21.07.2017:
Zur Berechnung erstattungsfähiger Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall und die Berücksichtigung von Nebenkosten

Amtsgericht Essen v. 24.05.2017:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Mittelwert aus Schwacke- und Fraunhofer-Liste; keine Erstattung von Unfallkostenpauschale und Winterreifen

Amtsgericht Moers v. 22.02.2017:
Zur Eignung der Fraunhofer-Liste als Schätzgrundlage für Mietwagenkosten im Verkehrsunfallrecht

Landgericht Düsseldorf v. 25.03.2019:
Berechnung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Arithmetisches Mittel aus Fraunhofer-Mietpreisspiegel und Schwacke-Liste ("Fracke")

Landgericht Münster v. 20.12.2018:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schätzung mittels 'Fracke-Methode' und Erstattungsfähigkeit des Selbstbehalt-Zuschlags.

Amtsgericht Köln v. 02.08.2016:
Anforderungen an ein wirksames Alternativangebot des Schädigers zur Minderung von Mietwagenkosten; Unzumutbarkeit von Sonderkonditionen.

Amtsgericht Köln v. 29.06.2016:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste als geeignete Schätzgrundlage; Ablehnung des Fraunhofer Mietpreisspiegels

Amtsgericht Kassel v. 15.07.2026:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste bei fehlender Fraunhofer-Rubrik und Anforderungen an Vermittlungsangebote der Versicherung

Amtsgericht Recklinghausen v. 13.06.2016:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Wirtschaftlichkeitsgebot und Normaltarif

Amtsgericht Hattingen v. 10.06.2016:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Erforderlichkeit und Schätzungsgrundlagen

Amtsgericht Köln v. 23.05.2016:
Zur Erforderlichkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfall und die Eignung der Schwacke-Liste als Schätzgrundlage

Amtsgericht Olpe v. 19.05.2016:
Zur Schätzung der Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Arithmetisches Mittel aus Schwacke-Liste und Fraunhofer Marktpreisspiegel

OLG Köln v. 10.11.2016:
Zur Schätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Mittelwertmethode (Schwacke/Fraunhofer) und Anforderungen an den Nachweis günstigerer Alternativangebote.

Amtsgericht Düren v. 18.03.2016:
Zur Berechnung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Mittelwert aus Schwacke- und Fraunhofer-Liste; Erstattungsfähigkeit von Zusatzleistungen

Landgericht Köln v. 09.05.2018:
Zur Berechnung und Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall

Landgericht Krefeld v. 19.04.2018:
Zur Erforderlichkeit von Mietwagenkosten bei langer Reparaturdauer und Schadensminderungspflicht

Amtsgericht Essen v. 26.02.2016:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schätzung zwischen Schwacke und Fraunhofer

Amtsgericht Köln v. 26.01.2016:
Zur Anwendbarkeit der Schwacke-Liste bei der Ermittlung von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall

Landgericht Düsseldorf v. 16.03.2018:
Zur Schätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste als taugliche Grundlage und 20% Aufschlag für Unfallersatztarif

Landgericht Köln v. 20.02.2018:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Verweisung auf günstigere Angebote und Zuschlag für unfallbedingte Mehraufwendungen

Landgericht Köln v. 10.01.2018:
Zur Berechnung des Normaltarifs für Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall und Voraussetzungen eines Vorfinanzierungsaufschlags

Landgericht Bonn v. 29.12.2017:
Zur Berechnung der Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Mittelwert aus Schwacke- und Fraunhofer-Liste plus 20% Aufschlag

Landgericht Essen v. 15.11.2017:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Aktivlegitimation nach Rückabtretung und Wirtschaftlichkeitsgebot

OLG Hamm v. 18.03.2016:
Zur Schätzungsgrundlage für Mietwagenkosten: Mittelwertlösung (Fracke) vorzugswürdig

Landgericht Bonn v. 05.12.2016:
Zur Schätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfällen: Arithmetisches Mittel aus T3- und G3-Liste als Schätzgrundlage

Landgericht Aachen v. 20.05.2016:
Zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall bei langer Mietdauer, finanzieller Notlage und Sonderausstattung

Landgericht Bonn v. 17.03.2016:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schätzgrundlagen, Eigenersparnis, Mietdauer und Unfallersatzzuschlag

Landgericht Münster v. 12.01.2016:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Eilanmietung, fehlendes Kreditierungsmittel und Berechnung des Normaltarifs

Amtsgericht Köln v. 06.05.2026:
Zur Schätzung der Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Anwendung der Fracke-Methode (Schwacke- und Fraunhofer-Liste)

Amtsgericht Siegburg v. 15.05.2025:
Ungeeignetheit der Fraunhofer-Liste als Schätzungsgrundlage für Mietwagenkosten

Amtsgericht Bonn v. 12.11.2024:
Zur Ungeeignetheit der Fraunhofer-Liste als Schätzgrundlage für Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall

Landgericht Bonn v. 22.10.2024:
Zur Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Alleinige Heranziehung der Schwacke-Liste

Amtsgericht Königswinter v. 08.05.2024:
Zur Eignung der Schwacke-Liste als alleinige Schätzgrundlage für erforderliche Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall

Amtsgericht Leverkusen v. 12.04.2024:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Bewertung nach Schwacke-Liste und Schadensminderungspflicht

Amtsgericht Augsburg v. 17.06.2022:
Zur Ermittlung von Mietwagenkosten im Schadensfall: Fahrzeugklasse, Haftungsreduktion, Eigenersparnis und Schätzgrundlage

Amtsgericht Dortmund v. 06.05.2022:
Berechnung der erforderlichen Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Anwendung von Schwacke-Liste und Fraunhofer-Tabelle

Landgericht Aschaffenburg v. 20.05.2022:
Mietwagenkosten nach Unfall: Schwacke-Liste als Schätzgrundlage und Anmietdauer bei fehlender Vorfinanzierung

Amtsgericht Köln v. 04.06.2021:
Schätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Arithmetisches Mittel aus Schwacke- und Fraunhofer-Liste

Landgericht Aschaffenburg v. 25.03.2021:
Zur Schätzung der Mietwagenkosten für einen Werkstattersatzwagen bei fehlender Preisvereinbarung und Anmietung beim Autohaus

Amtsgericht Eggenfelden v. 22.02.2021:
Zur Berechnung von Mietwagenkosten bei Werkstattersatzfahrzeugen und zur Erstattungsfähigkeit von Desinfektionskosten

Amtsgericht Neuss v. 12.11.2020:
Zur Ermittlung erforderlicher Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Mittelwert aus Fraunhofer- und Schwacke-Spiegel

Amtsgericht Köln v. 19.03.2019:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Mietpreisspiegel als Schätzgrundlage

Amtsgericht Bielefeld v. 01.02.2019:
Zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten für Fahrschulersatzwagen; Anwendbarkeit von Schwacke/Fraunhofer-Listen

Amtsgericht Siegburg v. 01.02.2019:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schätzung nach Schwacke/Fraunhofer-Mittelwert, Aufschlag für unbestimmtes Mietende und Nebenkosten

Amtsgericht Düsseldorf v. 13.09.2018:
Zur Wahl der Schätzgrundlage bei Mietwagenkosten: Fraunhofer-Mietpreisspiegel vor Schwacke-Liste

Amtsgericht Köln v. 05.07.2018:
Mietwagenkosten: Anforderungen an Verweisungsangebot des Versicherers und Abzug ersparter Eigenaufwendungen

Landgericht Hagen v. 13.12.2019:
Zur tatrichterlichen Schätzung ersatzfähiger Mietwagenkosten bei Verkehrsunfällen; Fraunhofer-Liste als geeignete Schätzungsgrundlage

Amtsgericht Köln v. 09.08.2017:
Zur Schätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall mittels Schwacke-Automietpreisspiegel

Amtsgericht Münster v. 30.09.2016:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schätzung nach Schwacke/Fraunhofer, Winterreifen und Navi

Amtsgericht Köln v. 30.06.2016:
Zur Schadensminderungspflicht bei Mietwagenkosten: Anforderungen an ein prüffähiges Verweisungsangebot

Landgericht Hagen v. 01.12.2017:
Zur Schätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Vorzug der Fraunhofer-Methode gegenüber Schwacke und 'Fracke'

Landgericht Bonn v. 17.02.2017:
Zur Berechnung der Mietwagenkosten im Unfallersatzgeschäft: Arithmetisches Mittel aus Schwacke- und Fraunhofer-Liste plus 20% Aufschlag

Landgericht Bonn v. 25.02.2016:
Bemessung der Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Arithmetisches Mittel aus Schwacke- und Fraunhofer-Liste

Amtsgericht Kerpen v. 23.09.2020:
Zur Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall anhand des arithmetischen Mittels von Schwacke- und Fraunhofer-Liste

Amtsgericht Köln v. 11.01.2022:
Zur Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten: Arithmetisches Mittel aus Schwacke- und Fraunhofer-Liste als Schätzgrundlage

Amtsgericht Bonn v. 15.12.2021:
Zur Berechnung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Abtretung, Schwacke/Fraunhofer-Mittelwert und Schadensminderungspflicht

Amtsgericht Paderborn v. 04.11.2021:
Zur Berechnung der Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall und der Erstattungsfähigkeit von Zusatzkosten

Landgericht Bonn v. 16.03.2018:
Zur Berechnung der erforderlichen Mietwagenkosten: Arithmetisches Mittel aus Schwacke-Liste und Fraunhofer-Liste

Landgericht Köln v. 16.10.2018:
Mietwagenkosten: Erstattungsfähigkeit pauschaler Aufschläge für unfallspezifische Mehrleistungen; Abzug ersparter Eigenaufwendungen

Landgericht Köln v. 16.10.2018:
Mietwagenkosten: Erstattungsfähigkeit pauschalen Aufschlags für unfallspezifische Mehrleistungen; Abzug ersparter Eigenaufwendungen

OLG Düsseldorf v. 10.05.2016:
Zum Fahrzeugmietvertrag: Bestimmung der Miete bei fehlender expliziter Vereinbarung über die Höhe des Mietzinses.

Amtsgericht Hagen v. 18.12.2015:
Zur Angemessenheit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Vorzug der Schwacke-Liste vor Fraunhofer und Internetangeboten

Amtsgericht Köln v. 17.12.2015:
Zur Schätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall; Eignung des Schwacke-Automietpreisspiegels als Schätzgrundlage

Landgericht Düsseldorf v. 30.10.2015:
Zur Bemessung der erforderlichen Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Arithmetisches Mittel aus Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel

Amtsgericht Ahlen v. 06.11.2015:
Abschleppkosten: Begrenzung auf nächstgelegene Werkstatt; Mietwagenkosten: Schätzung nach Mittelwert aus Schwacke und Fraunhofer.

Landgericht Mönchengladbach v. 02.11.2015:
Begrenzung von Mietwagenkosten auf Reparaturdauer und marktübliche Preise; Prozesszinsen bei späterer Forderungsabtretung

Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt v. 13.10.2015:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Anforderungen an den Geschädigtenvortrag und Schätzung nach Fraunhofer-Marktpreisspiegel

Amtsgericht Köln v. 06.10.2015:
Zur Berechnung von Mietwagenkosten nach Schwacke-Liste und zum Unfallersatz-Sonderaufschlag

Amtsgericht Köln v. 01.09.2015:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schätzung mittels Schwacke-Automietpreisspiegel

Amtsgericht Essen v. 26.08.2015:
Zur Berechnung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Arithmetisches Mittel aus Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel

Amtsgericht Coesfeld v. 12.08.2015:
Mietwagenkosten nach Unfall: Schwacke-Liste bei fehlendem Internetzugang und ländlichem Raum anwendbar

Amtsgericht Wuppertal v. 06.08.2015:
Zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Wirtschaftlichkeitsgebot und Fraunhofer-Marktpreisspiegel

Amtsgericht Bonn v. 08.07.2015:
Zur Berechnung von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall auf Basis des Schwacke-Mietpreisspiegels

Landgericht Aachen v. 19.06.2015:
Schadensschätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Arithmetisches Mittel aus Schwacke- und Fraunhofer-Liste

Amtsgericht Aachen v. 11.06.2015:
Zur Schadensschätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Anwendung der Schwacke Liste und Anforderungen an die Schadensminderungspflicht

Amtsgericht Moers v. 23.12.2014:
Schätzung des Mietwagenpreises: Mittelwertbildung aus Schwacke-Liste und Fraunhofer-Tabelle

Landgericht Siegen v. 15.12.2014:
Zur Ermittlung erforderlicher Mietwagenkosten nach dem Schwacke-Mietpreisspiegel 2003 und Beweislast bei dessen Anfechtung

Amtsgericht Aachen v. 09.10.2014:
Zur Ermittlung erforderlicher Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Arithmetisches Mittel aus Schwacke- und Fraunhofer-Liste

Amtsgericht Köln v. 01.10.2014:
Zum Schwacke-Mietpreisspiegel als geeignete Schätzgrundlage für Mietwagenkosten; Ablehnung der Fraunhofer-Studie

Landgericht Essen v. 28.08.2014:
Zur Ermittlung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste, Fraunhofer-Liste, Mittelwertbildung und Vollkaskoversicherung

Landgericht Bielefeld v. 27.08.2014:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schätzung nach § 287 ZPO, Schwacke-Liste, Fraunhofer-Liste und Mittelwertmethode

Amtsgericht Krefeld v. 15.07.2014:
Zur Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Mittelwertbildung aus Schwacke- und Fraunhofer-Liste

Amtsgericht Köln v. 26.06.2014:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste als geeignete Schätzgrundlage, Fraunhofer-Liste ungeeignet

Landgericht Köln v. 24.06.2014:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste als Schätzungsgrundlage

Amtsgericht Aachen v. 18.06.2014:
Zur Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Normaltarif und Darlegungs-/Beweislast für Unfallersatztarif

Amtsgericht Aachen v. 08.05.2014:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schätzung nach arithmetischem Mittel aus T-Liste und Frauenhoferliste; Erstattung von Winterreifenkosten.

Amtsgericht Krefeld v. 02.05.2014:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Erforderlichkeit, Unfalltarif und Eignung des Schwacke-Mietpreisspiegels

Amtsgericht Bonn v. 23.04.2014:
Zur Verlässlichkeit des Schwacke-Automietpreisspiegels als Schätzgrundlage für Mietwagenkosten bei Verkehrsunfallschäden

Landgericht Düsseldorf v. 23.04.2014:
Zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall bei Anmietung zum Servicetarif und Schwacke-Mietpreisspiegel

Amtsgericht Olpe v. 23.04.2014:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Angemessenheit, Schwacke-Liste, Altersherabstufung und Zusatzleistungen

Amtsgericht Krefeld v. 17.04.2014:
Mietwagenkosten nach Unfall: Erstattungsfähigkeit des Unfalltarifs; Schwacke-Mietpreisspiegel als Schätzungsgrundlage

Amtsgericht Erkelenz v. 10.04.2014:
Zur Schätzung der marktüblichen Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall und die Anwendung des Schwacke-Mietpreisspiegels

Amtsgericht Gelsenkirchen v. 10.03.2014:
Zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten für ein Luxusfahrzeug nach Verkehrsunfall bei fehlender Kenntnis günstigerer Angebote

Amtsgericht Krefeld v. 07.03.2014:
Zur Erforderlichkeit von Mietwagenkosten bei Unfalltarif; Ungeeignetheit von Internetangeboten als Vergleichsgrundlage

Amtsgericht Aachen v. 06.03.2014:
Zur Berechnung des Mietwagenkostenersatzes nach Verkehrsunfall: Schwacke/Fraunhofer, Winterreifen, Zustellung/Abholung, Zusatzfahrer, Unfallzuschlag

Landgericht Aachen v. 28.02.2014:
Ersatz von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Anforderungen an die Erstattungsfähigkeit des Unfallersatztarifs

Amtsgericht Krefeld v. 20.02.2014:
Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall; Vergleichbarkeit von Internetangeboten und Schwacke-Mietpreisspiegel

Landgericht Siegen v. 28.01.2014:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Angemessenheit des Tarifs, Schwacke-Liste und Zulässigkeit der Forderungseinziehung durch Mietwagenunternehmen.

OLG Köln v. 28.01.2014:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schätzung nach arithmetischem Mittel aus T- und G-Liste

Landgericht Düsseldorf v. 24.01.2014:
Mietwagenkosten nach Unfall: Schätzung des Normaltarifs und die Verwendung von Marktpreisspiegeln

Amtsgericht Olpe v. 10.09.2015:
Zur Schätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Anwendung von Schwacke-Liste und Fraunhofer-Studie

Landgericht Düsseldorf v. 13.08.2015:
Zur Wahl der Schätzgrundlage für Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste gegenüber Fraunhofer-Marktpreisspiegel

Amtsgericht Köln v. 22.07.2015:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste als Schätzgrundlage; Ablehnung der Fraunhofer-Studie.

Landgericht Siegen v. 18.05.2015:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schätzung anhand des arithmetischen Mittels von Schwacke- und Fraunhofer-Listen

Amtsgericht Duisburg v. 17.04.2015:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Fraunhofer-Liste vor Schwacke und Umfang der Haftungsfreistellung

Amtsgericht Aachen v. 14.08.2014:
Zur Berechnung der Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall anhand von Schwacke- und Fraunhofer-Listen

Landgericht Aachen v. 07.08.2014:
Mietwagenkosten nach Unfall: Schätzung anhand des arithmetischen Mittels von Schwacke- und Fraunhofer-Liste

Amtsgericht Aachen v. 26.06.2014:
Zur Berechnung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke und Fraunhofer als Schätzungsgrundlage

OLG Köln v. 20.05.2014:
Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfällen; Kosten für Haftungsbefreiung ohne Selbstbehalt

Amtsgericht Aachen v. 21.01.2014:
Zur Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall anhand des arithmetischen Mittels von Schwacke- und Fraunhofer-Liste

Amtsgericht Aachen v. 17.01.2014:
Zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten: Abgrenzung Normaltarif/Unfallersatztarif und Berechnung nach Listen

Landgericht Arnsberg v. 15.01.2014:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste, Fraunhofer-Liste und Wirtschaftlichkeitsgebot

Landgericht Bonn v. 15.01.2014:
Zur Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall im arithmetischen Mittel von Schwacke- und Fraunhofer-Liste.

Landgericht Bochum v. 02.12.2013:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Anwendung der Fraunhofer-Liste und pauschaler Aufschlag für Unfallersatzwagen

Landgericht Bonn v. 19.11.2013:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Berechnung des Normaltarifs und Erstattungsfähigkeit von Sonderleistungen

Amtsgericht Bonn v. 13.11.2013:
Zur Erforderlichkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall; Schwacke-Liste als Schätzgrundlage

Landgericht Köln v. 16.10.2013:
Zur Schadensschätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Anwendung des arithmetischen Mittels aus Schwacke- und Fraunhofer-Liste

Amtsgericht Essen v. 19.09.2013:
Zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten: Fraunhofer-Institut Marktpreisspiegel als Bemessungsgrundlage, Schwackeliste ungeeignet

Landgericht Düsseldorf v. 13.09.2013:
Zur Schätzung von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall und der Eignung des Fraunhofer N2

Amtsgericht Köln v. 11.09.2013:
Mietwagenkosten nach Unfall: Schwacke-Liste als Schätzgrundlage und Abgrenzung zu Internetangeboten

Amtsgericht Köln v. 10.09.2013:
Zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste als Schätzungsgrundlage und Ablehnung von Internetangeboten

Landgericht Bonn v. 29.08.2013:
Zur Schätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Ablehnung der Mittelwertbildung aus Schwacke und Fraunhofer-Marktspiegel

Amtsgericht Köln v. 28.08.2013:
Zur Eignung des Schwacke-Mietpreisspiegels und Ablehnung der Fraunhofer-Studie als Schätzgrundlage für Mietwagenkosten

Amtsgericht Bonn v. 14.08.2013:
Zur Anwendbarkeit des Schwacke-Mietpreisspiegels im Rahmen der Schätzung angemessener Mietwagenkosten.

Landgericht Düsseldorf v. 31.07.2013:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Anforderungen an gerichtliche Internet-Recherche bei Schätzung nach § 287 ZPO

Amtsgericht Bochum v. 16.07.2013:
Zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Anwendung der Fraunhofer-Liste und 20%-Aufschlag

Amtsgericht Dortmund v. 15.07.2013:
Zur Berechnung der erforderlichen Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall und Heranziehung der Schwacke-Liste

Amtsgericht Kerpen v. 23.05.2013:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Erforderlichkeit, Wirtschaftlichkeitsgebot und Schwacke-Liste

Amtsgericht Siegburg v. 27.08.2010:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste als Schätzgrundlage und Zulässigkeit des Unfallersatztarifs

Landgericht Düsseldorf v. 25.07.2013:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Anwendbarkeit der Schwacke-Liste und Berechnung von Wochen- und Tagespreisen

Landgericht Aachen v. 28.06.2013:
Zum Ersatz von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall und die Berücksichtigung eines Unfallersatztarifs

Landgericht Dortmund v. 18.06.2013:
Zur Angemessenheit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall; Abgrenzung von Online-Tarifen und Schätzungsgrundlagen

Landgericht Dortmund v. 12.06.2013:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Angemessenheit, Schätzung (§ 287 ZPO) und Aktivlegitimation bei Abtretung

Amtsgericht Solingen v. 07.06.2013:
Zur Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall unter Berücksichtigung von Schwacke- und Fraunhofer-Liste

Landgericht Essen v. 06.06.2013:
Zur Schätzung erforderlicher Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Eignung von Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel

Landgericht Bonn v. 11.04.2013:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Automietpreisspiegel als Schätzungsgrundlage

Landgericht Bonn v. 21.03.2013:
Zum Ersatz von Mietwagenkosten: Keine Erstattung von Vollkaskoversicherung bei im Normaltarif eingepreistem Selbstbehalt

Landgericht Mönchengladbach v. 19.02.2013:
Zur Schätzung von Mietwagenkosten nach Unfall anhand der Schwacke-Liste und Wirksamkeit der Abtretung an Mietwagenunternehmen

Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt v. 05.02.2013:
Zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste als Schätzgrundlage mit 17% Abschlag

Amtsgericht Grevenbroich v. 31.01.2013:
Zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall und der Anwendbarkeit des Schwacke-Mietpreisspiegels

Amtsgericht Dortmund v. 29.01.2013:
Erforderlichkeit von Mietwagenkosten bei Unfallschaden und Angebot günstigerer Alternativen

Landgericht Düsseldorf v. 10.01.2013:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Berechnung nach Schwacke-Liste und Abzug ersparter Eigenaufwendungen

Landgericht Krefeld v. 10.01.2013:
Zur Schätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall und Anforderungen an Beweisantritte bei niedrigeren Tarifen

Amtsgericht Bonn v. 20.12.2012:
Zur örtlichen Zuständigkeit bei selbständiger Niederlassung eines Versicherers und zur Schätzung von Mietwagenkosten nach Schwacke-Liste

Amtsgericht Bonn v. 29.11.2012:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste, Unfallersatztarif und Winterreifen

Amtsgericht Köln v. 27.11.2012:
Zur Schätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Anwendbarkeit des Schwacke-Mietpreisspiegels

Amtsgericht Köln v. 16.11.2012:
Zur Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall mittels Schwacke-Mietpreisspiegel

Amtsgericht Solingen v. 05.10.2012:
Schätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste vs. Fraunhofer-Liste

Amtsgericht Bochum v. 10.08.2012:
Zur Ermittlung erstattungsfähiger Mietwagenkosten nach der Fraunhofer-Liste

Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer v. 09.08.2012:
Zur Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall durch Mittelwertbildung aus Schwacke- und Fraunhofer-Liste

Landgericht Bonn v. 30.07.2012:
Mietwagenkosten: Schwacke-Liste als Schätzgrundlage; Ablehnung von Internet-Alternativangeboten

Amtsgericht Köln v. 18.07.2012:
Schätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste als geeignete Schätzgrundlage gegenüber Fraunhofer-Studie und Internetangeboten

Landgericht Bonn v. 17.07.2012:
Zur Schätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste und 20% Unfallersatztarif

Amtsgericht Düsseldorf v. 10.07.2012:
Zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall: Mietdauer, Normaltarif, Zuschläge und ersparte Aufwendungen

OLG Köln v. 10.07.2012:
Mietwagenkosten: Reduzierung bei pauschalen Aufschlägen und Diskrepanzen zwischen interner Berechnung und Kundenrechnung

Landgericht Duisburg v. 13.06.2012:
Zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten bei Unfallersatztarif und der Schadensminderungspflicht des Geschädigten

Landgericht Köln v. 13.06.2012:
Zur Heranziehung der Schwacke-Liste als Schätzungsgrundlage für Mietwagenkosten und Anforderungen an deren Erschütterung

Amtsgericht Mülheim an der Ruhr v. 26.04.2012:
Zur Schätzung der Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall mittels Schwacke-Automietpreisspiegel und zum Unfallersatztarif

Landgericht Köln v. 07.03.2012:
Zur Schätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall und der Verwertbarkeit des Schwacke-Automietpreisspiegels

Landgericht Dortmund v. 01.03.2012:
Zur Substantiierung von Einwendungen gegen anerkannte Schätzgrundlagen für Mietwagenkosten: Screenshots genügen nicht.

OLG Düsseldorf v. 14.02.2012:
NEEDS_REVIEW: Titelzeile fehlt

Landgericht Mönchengladbach v. 24.01.2012:
Zur Schätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste und Vergleichbarkeit von Internetangeboten.

Amtsgericht Düsseldorf v. 06.01.2012:
Zur Höhe der Mietwagenkosten und Rechtsanwaltsgebühren nach einem Verkehrsunfall

Amtsgericht Duisburg v. 05.01.2012:
Zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Berechnung des Unfallersatztarifs und Berücksichtigung von Zuschlägen

Landgericht Dortmund v. 24.11.2011:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Vorzug des Schwacke-Automietpreisspiegels als Schätzgrundlage

Amtsgericht Neuss v. 15.11.2011:
Zur Zulässigkeit von Rechtsdienstleistungen durch Mietwagenunternehmen und zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall

Amtsgericht Krefeld v. 20.10.2011:
Zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall und Anwendung des Schwacke-Mietpreisspiegels

OLG Köln v. 19.10.2011:
Zur Schätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfällen; Eignung des Schwacke-Mietpreisspiegels und Anforderungen an Alternativangebote

OLG Köln v. 19.10.2011:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Mietpreisspiegel als Schätzgrundlage und Anforderungen an Alternativangebote

Amtsgericht Neuss v. 02.09.2011:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Anwendung der Fraunhofer-Liste und Erstattungsfähigkeit von Nebenkosten und Zuschlägen

Landgericht Kleve v. 19.08.2011:
Zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste, ersparte Aufwendungen und Nutzungsausfall

Amtsgericht Neuss v. 05.08.2011:
Zum Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Mietwagenkosten, Haftungsbefreiung und pauschaler Aufschlag

Landgericht Mönchengladbach v. 19.07.2011:
Zur Anwendung des Schwacke-Automietpreis-Spiegels und eines pauschalen Aufschlags bei Mietwagenkosten nach Unfall

Amtsgericht Essen v. 15.07.2011:
Zur Schätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Arithmetisches Mittel aus Schwacke und Fraunhofer, Vorteilsausgleich und Unfallersatzzuschlag

Landgericht Köln v. 13.07.2011:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Zur Anwendbarkeit der Schwacke-Liste und des Unfallersatztarifs

Amtsgericht Krefeld v. 13.07.2011:
Zur Schadensminderungspflicht bei Mietwagenkosten: Verweis auf Sonderkonditionen des Haftpflichtversicherers

Landgericht Wuppertal v. 22.06.2011:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Anforderungen an die Schadensschätzung und den Vortrag zum Unfallersatztarif

Landgericht Bonn v. 20.06.2011:
Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste, Unfallersatztarif und Nebenkosten

OLG Köln v. 14.06.2011:
Zur Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall; Schwacke-Mietpreisspiegel als Schätzungsgrundlage

Amtsgericht Krefeld v. 28.06.2013:
Zur Schätzung des Normaltarifs bei Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Mittelwert aus Schwacke-Liste und Fraunhofer-Tabelle

Amtsgericht Siegen v. 20.05.2011:
Mietwagenkosten nach Unfall: Schwacke 2003 als Vergleichsgrundlage und kein pauschaler Unfallersatztarif-Aufschlag

Amtsgericht Mönchengladbach v. 29.04.2011:
Zur Berechnung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste, Unfallersatzzuschlag und Zusatzleistungen

Amtsgericht Siegburg v. 31.03.2011:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste als Schätzungsgrundlage und Aufschlag bei Eil-/Notsituation

Amtsgericht Düsseldorf v. 24.03.2011:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste als Schätzgrundlage ungeeignet; Anforderungen an die Darlegung eines Unfallersatztarifs.

OLG Köln v. 22.03.2011:
Zur Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste als taugliche Schätzgrundlage

Landgericht Düsseldorf v. 11.03.2011:
Zur Schätzung von Mietwagenkosten nach einem Unfall und Berücksichtigung von unfallbedingten Mehraufwendungen

Amtsgericht Siegburg v. 08.03.2011:
Schätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste und pauschaler Aufschlag für Unfallersatztarife

Amtsgericht Hagen v. 28.02.2011:
Zur Schätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Aktuelle Preise von Großvermietern als Schätzungsgrundlage

Amtsgericht Düsseldorf v. 25.02.2011:
Mietwagenkosten nach Unfall: Schwacke-Mietpreisspiegel als geeignete Schätzgrundlage

Landgericht Kleve v. 18.02.2011:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Pflicht zur Einholung von Vergleichsangeboten und Schadensschätzung mittels Fraunhofer-Liste

Landgericht Arnsberg v. 16.02.2011:
Zur Unwirksamkeit der Abtretung von Mietwagenkostenansprüchen an ein Mietwagenunternehmen wegen Verstoßes gegen das RDG

OLG Köln v. 10.01.2011:
Zur Schadensschätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall; Anwendbarkeit der Schwacke-Liste

Amtsgericht Bonn v. 06.01.2011:
Zur Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfällen; Eignung der Schwacke-Liste als Schätzungsgrundlage.

Amtsgericht Krefeld v. 21.12.2010:
Zur Schätzung objektiv erforderlicher Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall und der Eignung des Schwacke-Mietpreisspiegels

Landgericht Köln v. 02.12.2010:
Zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Mietpreisspiegel und unfallspezifische Aufschläge.

Amtsgericht Siegburg v. 17.11.2010:
Zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Automietpreisspiegel und Unfallersatztarif

Landgericht Bonn v. 12.11.2010:
Zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall und Schätzung des Normaltarifs mittels Schwacke-Mietpreisspiegel

Amtsgericht Düsseldorf v. 04.11.2010:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit des Unfallersatztarifs und Darlegungslast für günstigere Angebote

Amtsgericht Düsseldorf v. 04.10.2010:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Mietpreisspiegel und Unfalltarif

Amtsgericht Düsseldorf v. 01.10.2010:
Schadensersatz für Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Mietpreisspiegel als Schätzgrundlage und Unfalltarif-Zuschlag

Landgericht Dortmund v. 30.09.2010:
Zur Schadensschätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Anwendung des Schwacke-Automietpreisspiegels und 20% Aufschlag für Unfallersatztarif.

Landgericht Hagen v. 21.09.2010:
Schätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Fraunhofer-Marktpreisspiegel, regionale Besonderheiten und Unfallzuschläge

Amtsgericht Bonn v. 15.09.2010:
Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten bei vorhandenem Fuhrpark; Schwacke-Liste und pauschaler Aufschlag

Landgericht Siegen v. 24.08.2010:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Erkundigungspflicht bei Unfallersatztarifen und Schwackeliste als Vergleichsgrundlage

Amtsgericht Düsseldorf v. 19.08.2010:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Mittelwertbildung aus Schwacke-Liste und Frauenhofer-Tabelle bei Schätzung nach § 287 ZPO

OLG Köln v. 18.08.2010:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Automietpreisspiegel als Schätzgrundlage

Amtsgericht Aachen v. 16.08.2010:
Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach Unfall: Unfallersatztarif, Schadensminderungspflicht und Schwacke-Liste als Schätzgrundlage.

Landgericht Bonn v. 29.07.2010:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Automietpreisspiegel, 20% Unfallersatztarif-Aufschlag und Vollkaskoversicherung

Amtsgericht Düsseldorf v. 29.07.2010:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit ortsüblicher Tarife bei Unfallanmietung

Amtsgericht Düsseldorf v. 28.07.2010:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Zur Schätzung des Normaltarifs und Berücksichtigung eines Unfallzuschlags

OLG Köln v. 20.07.2010:
Mietwagenkosten nach Unfall: Eignung von Schwacke AMS und Fraunhofer MMD als Schätzungsgrundlage

Landgericht Wuppertal v. 15.07.2010:
Mietwagenkosten: Erstattungsfähigkeit des Unfallersatztarifs bei besonderen Umständen

Amtsgericht Essen v. 11.06.2010:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Mittelwertbildung bei Schwacke- und Fraunhofer-Liste

Landgericht Krefeld v. 31.05.2010:
Zur Schätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall und die Verwendung der Schwacke-Liste

Landgericht Bochum v. 28.05.2010:
Mietwagenkosten: Kein Unfallersatztarif bei später Anmietung und Möglichkeit der Barkaution

Amtsgericht Aachen v. 27.05.2010:
Zur Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs bei verzögerter Anmietung und Schadensminderungspflicht

Amtsgericht Aachen v. 27.05.2010:
Zur Erstattungsfähigkeit des Unfallersatztarifs für Mietwagen und der Schadensminderungspflicht

Amtsgericht Düsseldorf v. 26.05.2010:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Anforderungen an die Schätzgrundlage und Pflicht zur Wirtschaftlichkeit

Landgericht Bielefeld v. 20.05.2010:
Zur Schätzung von Mietwagenkosten: Mittelwert aus Schwacke- und Fraunhofer-Liste

Landgericht Köln v. 12.05.2010:
Zur Schätzung von Mietwagenkosten: Mittelwertbildung aus Schwacke- und Fraunhofer-Liste für den Normaltarif

OLG Köln v. 23.02.2010:
Zur Schätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste als geeignete Schätzgrundlage und pauschaler Unfallersatztarifzuschlag.

Landgericht Köln v. 22.02.2010:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste als Schätzgrundlage und 20% Unfallersatzzuschlag

Landgericht Düsseldorf v. 29.05.2013:
Zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Maßgebliche Fahrzeugklasse für den Vergleich

Amtsgericht Ratingen v. 23.05.2013:
Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Mittelwert aus Schwacke-Liste und Fraunhofer-Erhebung

Landgericht Mönchengladbach v. 14.05.2013:
Schadensschätzung von Mietwagenkosten im Berufungsverfahren; Abschlag von 17% bei Schwacke-Liste

Amtsgericht Köln v. 26.03.2013:
Zur Eignung des Schwacke-Mietpreisspiegels als Schätzgrundlage für Mietwagenkosten; Anforderungen an die Erschütterung durch Online-Angebote.

Amtsgericht Köln v. 26.11.2012:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste als geeignete Schätzgrundlage

Landgericht Köln v. 06.06.2012:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Anwendbarkeit des Schwacke-Automietpreisspiegels und Abgrenzung zur Fraunhofer-Erhebung

OLG Hamm v. 20.07.2011:
Zur Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten und der Eignung von Schwacke- und Fraunhofer-Listen als Schätzungsgrundlage

Landgericht Detmold v. 29.06.2011:
Zur Schätzung von Mietwagenkosten nach § 287 ZPO: Arithmetisches Mittel aus Schwacke und Fraunhofer; pauschaler Aufschlag und Eigenersparnisabzug.

Amtsgericht Neuss v. 16.05.2011:
Zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Vorzug der Fraunhofer-Liste vor der Schwacke-Liste als Schätzgrundlage

Amtsgericht Düsseldorf v. 26.11.2010:
Zur Schätzung der Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Mittelwert aus Schwacke- und Fraunhofer-Liste

Amtsgericht Grevenbroich v. 27.09.2010:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste als Schätzgrundlage und Erstattungsfähigkeit von Unfallersatztarifen.

Landgericht Mönchengladbach v. 06.08.2010:
Zur Schätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste vs. Fraunhofer-Liste

Landgericht Mönchengladbach v. 06.08.2010:
Eignung der Schwacke-Liste zur Schätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall

Landgericht Dortmund v. 19.07.2010:
Schätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall; Verwertbarkeit von Schwacke- und Fraunhofer-Listen

OLG Köln v. 29.06.2010:
Zur Eignung des Schwacke AMS und Fraunhofer MMD als Schätzungsgrundlage für Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall

Amtsgericht Erkelenz v. 23.02.2010:
Zur Schätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste gegenüber Fraunhofer-Institut

Amtsgericht Mönchengladbach v. 19.02.2010:
Zur Schätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste als geeignete Grundlage; Zulässigkeit eines pauschalen Aufschlags auf den Normaltarif.

BGH v. 02.02.2010:
Zur Schätzung von Mietwagenkosten

Landgericht Bonn v. 21.01.2010:
Mietwagenkosten nach Unfall: Zulässigkeit der Schadensschätzung mittels Schwacke-Automietpreis-Spiegel

Landgericht Aachen v. 13.01.2010:
Zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall und die Schwacke-Liste als Schätzungsgrundlage

Amtsgericht Köln v. 11.01.2010:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Mittelwert aus Fraunhofer-Mietpreisspiegel und Schwacke-Liste als Schätzgrundlage

Landgericht Düsseldorf v. 08.01.2010:
Schätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Zulässigkeit der Fraunhofer-Liste als Schätzgrundlage

Landgericht Dortmund v. 25.11.2009:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Automietpreisspiegel als Schätzgrundlage

Landgericht Köln v. 19.11.2009:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Aktivlegitimation bei Sicherungsabtretung und Einziehungsbefugnis; Erforderlichkeit des Unfallersatztarifs

Landgericht Köln v. 18.11.2009:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste als Schätzungsgrundlage und Zulässigkeit eines Unfallersatztarifs

Landgericht Dortmund v. 05.11.2009:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schätzungsgrundlagen (Schwacke vs. Fraunhofer) und Passivlegitimation des Versicherers

Landgericht Bonn v. 29.10.2009:
Ersatzfähigkeit eines höheren Mietwagentarifs bei unfallbedingter Anmietung in Eil- oder Notsituation

OLG Köln v. 13.10.2009:
Mietwagenkosten nach Unfall: Erforderlichkeit des Unfallersatztarifs bei Zugänglichkeit eines Normalpreises

Landgericht Hagen v. 05.10.2009:
Zur Angemessenheit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall und der Herabstufung bei älteren Fahrzeugen

Amtsgericht Mönchengladbach v. 30.09.2009:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste als Schätzgrundlage, Aufschlag für unfallbedingte Vermietung, Abzug Eigenersparnis

Landgericht Arnsberg v. 01.09.2009:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Erforderlichkeit eines Unfallersatztarifs und Schätzung nach Schwacke-Liste.

Landgericht Köln v. 19.08.2009:
Zur Berechnung von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall unter Berücksichtigung der Schwacke-Liste und unfallbedingter Mehrleistungen

Amtsgericht Dortmund v. 30.07.2009:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Rechtfertigung des Unfallersatztarifs bei Vorfinanzierung und Risiko des Vermieters

Amtsgericht Düsseldorf v. 30.07.2009:
Zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste, Unfallzuschlag und Vorteilsausgleich

Landgericht Bonn v. 02.07.2009:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Automietpreisspiegel als Schätzgrundlage und Berechnung des Normaltarifs

Amtsgericht Essen v. 02.07.2009:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Erforderlichkeit, Schwacke-Liste und Unfallersatztarif

Landgericht Bonn v. 26.06.2009:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Zur Anwendung des Schwacke-Automietpreis-Spiegels

Landgericht Bonn v. 05.06.2009:
Berechnung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste und 20% Aufschlag

Landgericht Köln v. 25.05.2009:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste, 20%-Aufschlag und Nebenkosten

OLG Köln v. 12.05.2009:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit, Normaltarif, Unfallersatztarif und Schätzung nach Schwacke

Amtsgericht Aachen v. 07.05.2009:
Zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schätzungsgrundlage und Darlegungslast des Geschädigten

Amtsgericht Mönchengladbach v. 31.03.2009:
Zur Bemessung der Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste als Schätzungsgrundlage und Unfallkostenaufschlag

Amtsgericht Siegburg v. 23.03.2009:
Zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schätzung des Normaltarifs und Nebenkosten

Amtsgericht Düsseldorf v. 26.01.2009:
Zur Schätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Zulässigkeit der Heranziehung des Fraunhofer-Marktpreisspiegels

Landgericht Dortmund v. 12.03.2009:
Zur Berechnung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall und die Anwendung des Schwacke-Mietpreisspiegels

OLG Köln v. 03.03.2009:
Zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall und Anwendung der Schwacke-Liste

Landgericht Bonn v. 17.02.2009:
Zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfällen und der Berechnung nach Schwacke-Liste

Landgericht Aachen v. 13.02.2009:
Zur Eignung des Schwacke-Automietpreisspiegels 2006 als Schätzungsgrundlage für Mietwagenkosten

Landgericht Dortmund v. 05.02.2009:
Zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall und der Schadensminderungspflicht

Landgericht Dortmund v. 05.02.2009:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste, Aufschlag und Eigenersparnis

Landgericht Detmold v. 16.01.2009:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Normaltarif und Schwacke Mietpreisliste bei fehlender Darlegung unfallbedingter Mehrkosten

Landgericht Essen v. 13.01.2009:
Zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagen-Zuschlägen (Winterreifen, Zusatzfahrer, Zustellung/Abholung) nach Verkehrsunfall

Landgericht Mönchengladbach v. 13.01.2009:
Aktivlegitimation des Mietwagenunternehmens bei Abtretung von Mietwagenkosten; Erforderlichkeit des Unfallersatztarifs

Landgericht Köln v. 06.01.2009:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Anwendung des Schwacke-Automietpreisspiegels und Abgrenzung zum Fraunhofer-Marktpreisspiegel

Landgericht Bonn v. 30.12.2008:
Zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall und Berechnung des Unfallersatztarifs nach Schwacke-Liste

Landgericht Bonn v. 16.12.2008:
Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall; Schwacke-Automietpreisspiegel als Schätzgrundlage für Unfallersatztarif

Landgericht Dortmund v. 03.12.2008:
Mietwagenkosten: Erstattungsfähigkeit bei fehlender Kreditkarte und anwaltlicher Beratung

Landgericht Köln v. 19.11.2008:
Zur Berechnung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste als Schätzgrundlage und pauschaler Aufschlag für Unfallersatztarif

Amtsgericht Düsseldorf v. 21.10.2008:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit des Normaltarifs und Schwacke-Liste als Schätzungsgrundlage

Amtsgericht Köln v. 26.09.2008:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Erforderlichkeit, Schwacke-Liste und Unfallersatztarif

Amtsgericht Krefeld v. 26.09.2008:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit des Normaltarifs und Schätzung nach Schwacke-Mietpreisspiegel

Amtsgericht Rheinbach v. 23.09.2008:
Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Spiegel, 25% Aufschlag und keine Hinweispflicht

Amtsgericht Düsseldorf v. 16.08.2007:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit des Unfallersatztarifs

Amtsgericht Krefeld v. 28.02.2007:
Zur Abtretung von Mietwagenkostenansprüchen und Schadensminderungspflicht bei Unfallersatzwagen

Amtsgericht Düsseldorf v. 11.11.2005:
Erstattung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Unfallersatztarif und Abzug ersparter Eigenkosten

Landgericht Düsseldorf v. 22.09.2006:
Zur Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten für die Erforderlichkeit eines Unfallersatztarifs bei Mietwagenkosten

Amtsgericht Köln v. 15.03.2005:
Mietwagenkosten nach Unfall: Zur Erstattungsfähigkeit des Unfallersatztarifs

Amtsgericht Essen v. 28.02.2005:
Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten zum Unfallersatztarif und Aufklärungspflicht der Autovermietung

Amtsgericht Oberhausen v. 24.08.2008:
Zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste, Unfalltarif und Schadensminderungspflicht

Amtsgericht Erkelenz v. 30.07.2008:
Zur Schätzung von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall: Schwackeliste als Schätzgrundlage

Amtsgericht Krefeld v. 09.05.2008:
Zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall und Anwendung des Schwacke-Mietpreisspiegels

Landgericht Münster v. 30.09.2008:
Zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall und der Wahl des wirtschaftlicheren Weges

Landgericht Aachen v. 08.07.2008:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste, Zuschläge und Nebenkosten

Landgericht Dortmund v. 03.07.2008:
Mietwagenkosten und Reparaturkosten bei Totalschaden: 130%-Grenze und Integritätsinteresse

Landgericht Dortmund v. 03.07.2008:
Zur Schätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Anwendbarkeit der Schwacke-Liste 2007 und 20% Aufschlag für Unfallsituation

Landgericht Bonn v. 18.06.2008:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Erforderlichkeit, Normaltarif, pauschaler Aufschlag und Nebenkosten

Landgericht Dortmund v. 12.06.2008:
Zur Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Auslegung der Abtretungsvereinbarung und Schätzung nach Schwacke-Liste

Landgericht Dortmund v. 29.05.2008:
Zur Schätzung von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall unter Berücksichtigung der Schwacke-Liste und eines Unfallersatztarif-Zuschlags

Landgericht Bonn v. 14.05.2008:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Berechnung des Unfallersatztarifs und Risikozuschlag

Amtsgericht Mülheim an der Ruhr v. 04.03.2008:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit des Unfallersatztarifs und Schadensminderungspflicht

Amtsgericht Heinsberg v. 27.02.2008:
Zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten zum Unfallersatztarif bei Anmietung Monate nach dem Unfall

Amtsgericht Köln v. 09.01.2008:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste als Grundlage für Normaltarif zzgl. pauschalem Aufschlag

Amtsgericht Bonn v. 04.10.2007:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit von Unfallersatztarif und Abzug für Eigenersparnis

Amtsgericht Aachen v. 27.09.2007:
Zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Unfallersatztarif und Schadensminderungspflicht

Amtsgericht Siegburg v. 13.06.2007:
Zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall bei geringem Wiederbeschaffungswert und unfallbedingten Mehrleistungen

Landgericht Arnsberg v. 12.02.2008:
Zur Erforderlichkeit des Unfallersatztarifs bei Mietwagen nach Unfall bei Wartezeit und Möglichkeit der Vorfinanzierung

Landgericht Düsseldorf v. 08.02.2008:
Zur Abtretung von Mietwagenforderungen und der Erstattungsfähigkeit von Unfallersatztarifen nach einem Verkehrsunfall

Landgericht Münster v. 05.02.2008:
Mietwagenkosten: Erforderlichkeit des Unfallersatztarifs; Zulässigkeit der Abtretung an Mietwagenunternehmen

Landgericht Mönchengladbach v. 15.01.2008:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste 2006 als Schätzungsgrundlage und Berücksichtigung von Mehrtagesrabatten.

Landgericht Bielefeld v. 19.12.2007:
Zur Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall und der Schätzung anhand des Schwacke-Automietpreisspiegels

Landgericht Bonn v. 10.10.2007:
Aufklärungspflicht des Mietwagenunternehmens über den gespaltenen Mietmarkt bei Unfallersatztarifen

Landgericht Bielefeld v. 12.09.2007:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Automietpreisspiegel als Schätzungsgrundlage für den Normaltarif

Landgericht Bielefeld v. 12.09.2007:
Schätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall anhand des Schwacke-Automietpreisspiegels

Amtsgericht Iserlohn v. 13.10.2006:
Zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall bei Wahl eines Unfallersatztarifs

Landgericht Dortmund v. 14.06.2007:
Zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Anforderungen an den Unfallersatztarif

Landgericht Dortmund v. 14.06.2007:
Haftungsverteilung bei beidseitigem Befahren des Seitenstreifens und Fahrstreifenwechsel; Anforderungen an Mietwagenkosten bei Unfallersatztarif

Landgericht Dortmund v. 14.06.2007:
Zur Ersatzfähigkeit überhöhter Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall; Schätzung nach Schwacke-Automietpreisspiegel

Landgericht Dortmund v. 14.06.2007:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Überhöhter Unfallersatztarif und Erkundigungspflicht des Geschädigten

Landgericht Bonn v. 25.04.2007:
Mietwagenkosten nach Unfall: Zulässigkeit eines pauschalen Aufschlags von 25 % auf den Normaltarif

Landgericht Detmold v. 28.03.2007:
Zur Berechnung der erstattungsfähigen Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall

Landgericht Arnsberg v. 27.03.2007:
Zur Erstattungsfähigkeit des Unfallersatztarifs bei Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall

Landgericht Bonn v. 02.03.2007:
Zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall und der Berücksichtigung von Unfallersatztarifen

Landgericht Köln v. 30.01.2007:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste, Normaltarif und unfallbedingte Aufschläge

Amtsgericht Essen v. 27.06.2006:
Mietwagenkosten nach Unfall: Erforderlichkeit des Unfallersatztarifs und Schadenminderungspflicht

Amtsgericht Aachen v. 28.02.2006:
Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach Unfallersatztarif; Ablehnung der neueren BGH-Rechtsprechung zur Schadensminderungspflicht des Geschädigten

Amtsgericht Essen v. 30.01.2006:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Erforderlichkeit des Unfallersatztarifs

Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt v. 10.11.2005:
Zur rechtsmissbräuchlichen Geltendmachung von Restmietwagenkosten durch Mietwagenunternehmen bei Zusicherung der Kostenfreiheit

Amtsgericht Aachen v. 08.11.2005:
Zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten zum Unfallersatztarif bei fehlender Kenntnis des Geschädigten

Landgericht Dortmund v. 19.12.2006:
Zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall bei geringer Fahrleistung und Verweis auf Taxinutzung

OLG Köln v. 11.02.2009:
Zur Heranziehung des Schwacke-Mietpreisspiegels bei der Feststellung erstattungsfähiger Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall

Landgericht Arnsberg v. 02.12.2008:
Zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall und der Anwendung der Schwacke-Liste

Amtsgericht Erkelenz v. 27.05.2008:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Berechnung und Erstattungsfähigkeit

Landgericht Arnsberg v. 21.11.2006:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit des Unfallersatztarifs

Landgericht Bonn v. 06.11.2006:
Zu Fragen der Schätzung eines Aufschlags auf das gewichtete Mittel des Normaltarifs nach dem "Schwacke-Mietpreisspiegel"

Landgericht Bielefeld v. 25.10.2006:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit des Unfallersatztarifs und Höhe des Aufschlags

Landgericht Bonn v. 05.09.2006:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Wirtschaftlichkeitsgebot und Informationspflicht des Geschädigten bei Unfallersatztarif

Landgericht Aachen v. 01.09.2006:
Zur Angemessenheit von Mietwagenkosten für eine geplante Auslandsreise nach Verkehrsunfall

Landgericht Bielefeld v. 26.07.2006:
Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten im Unfallersatztarif und Beweislast für die Erforderlichkeit

Landgericht Aachen v. 16.02.2006:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten bei Anmietung zum Unfallersatztarif

Amtsgericht Düsseldorf v. 17.05.2005:
Aktivlegitimation von Mietwagenunternehmen bei Schadensregulierung und Erforderlichkeit von Unfallersatztarifen

Amtsgericht Köln v. 14.04.2005:
Mietwagenkosten nach Unfallersatztarif: Darlegungs- und Beweislast für betriebswirtschaftliche Notwendigkeit

Amtsgericht Köln v. 14.04.2005:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Erforderlichkeit des Unfallersatztarifs und Beweislast

Amtsgericht Essen v. 28.02.2005:
Mietwagenkosten nach Unfall: Anforderungen an den Unfallersatztarif und die Schadensminderungspflicht

Amtsgericht Aachen v. 20.01.2005:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Erforderlichkeit des Unfallersatztarifs und Darlegungslast

Amtsgericht Düsseldorf v. 06.01.2005:
Zur Schadensminderungspflicht bei Anmietung eines Unfallersatzfahrzeugs zum Unfalltarif

OLG Köln v. 02.03.2007:
Zur Berechnung der Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Automietpreisspiegel, Kombi-Tarife und Aufschläge

Landgericht Mönchengladbach v. 10.01.2006:
Zur Zulässigkeit der Sicherungsabtretung von Mietwagenkosten und zur Erstattungsfähigkeit des Unfallersatztarifs

Landgericht Detmold v. 18.10.2005:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Erstattung bei nur einem Tarif des Vermieters

Landgericht Dortmund v. 27.09.2005:
Mietwagenkosten nach Unfall: Erstattungsfähigkeit des Unfallersatztarifs und Darlegungslast des Geschädigten

OLG Köln v. 29.08.2006:
Zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach Unfallersatztarif und der Schadensminderungspflicht des Geschädigten

Landgericht Bochum v. 17.06.2005:
Vereinbarter Mietzins für Unfallersatzwagen und Aufklärungspflicht des Vermieters über Tarifgestaltung

Landgericht Bonn v. 13.04.2005:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Erforderlichkeit des Unfallersatztarifs und Darlegungslast

Landgericht Essen v. 09.03.2005:
Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Zumutbarkeit des Selbstzahlertarifs

Landgericht Bielefeld v. 04.02.2005:
Zur Schadensminderungspflicht bei Mietwagenkosten und Verzicht auf Verjährungseinrede

Landgericht Wuppertal v. 02.02.2005:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Kein Anspruch auf Unfallersatztarif bei Kenntnis des Normaltarifs

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