Der Käufer eines vom sog. VW-Abgasskandal betroffenen PKW kann ohne Fristsetzung vom Kaufvertrag zurücktreten, weil ihm eine Nachbesserung gem. § 440 BGB unzumutbar ist und es sich bei dem Mangel nicht um eine bloß unerhebliche Pflichtverletzung i.S.v. § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB handelt. |
die Beklagte zu verurteilen, an sie 27.550,00 € (bei dem im Antrag in der Klageschrift genannten Betrag von 28.500,00 € handelt es sich offensichtlich um einen Schreibfehler) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.03.2016 Zug-um-Zug gegen Übergabe des Fahrzeuges Audi A1 Sportback 2.0 TDI, amtliches Kennzeichen: …, Fahrgestellnummer: …, abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Höhe von 953,18 € zu zahlen; |
|
festzustellen, dass sich die Beklagte spätestens seit dem 24.03.2016 mit der Rücknahme des vorbezeichneten Fahrzeugs in Annahmeverzug befinde; |
|
die Beklagte zu verurteilen, an sie die Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 1.564,26 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.03.2016 zu zahlen. |
die Klage abzuweisen. |