Dem Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Kfz steht ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag ohne Fristsetzung nicht zu, da die Fristsetzung nicht entbehrlich ist. |
1. | die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 22.740,00 EUR zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.02.2017 Zug um Zug gegen Übergabe des Fahrzeuges W1 Q1, amtliches Kennzeichen ...-... ..., Fahrzeug Identifizierungsnummer: ..., abzüglich einer Nutzungsentschädigung i.H.v. 2.360,00 EUR zu zahlen, |
2. | festzustellen, dass sich die Beklagte seit dem 08.02.2017 mit der Rücknahme des vorgenannten Fahrzeuges in Annahmeverzug befindet. |
die Klage abzuweisen. |