1. |
die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin 1.547,90 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.10.2016 zu zahlen Zug um Zug gegen Übereignung des wie folgt Unfall beschädigten E-Bike Victoria E-Trekking 7.5, Rahmennummer …: Vorderrad, vorderes Schutzblech, Bremse, Lenkergriffe, Pedalen, Lenker, Glocke, Bosch-Display inkl. Halter, Fahrradkorb nebst Klick- Fix-Halterung,
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2. |
festzustellen, dass die Beklagte der Klägerin gegen Vorlage einer Rechnung über die Ersatzbeschaffung eines vergleichbaren Fahrzeuges den darin enthaltenen Mehrwertsteueranteil, maximal jedoch 383,19 € ersetzen muss,
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3. |
die Beklagte zu verurteilen, die Klägerin von Kosten vorgerichtlicher Rechtsverfolgung in Höhe von 255,85 € freizustellen,
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hilfsweise beantragt sie
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festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, an die Klägerin 1.931,09 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.10.2016 zu zahlen Zug um Zug gegen Übereignung des unfallbeschädigten E-Bikes Victoria E-Trekking 7,5 mit beschädigtem Vorderrad, beschädigtem vorderen Schutzblech, beschädigter Bremse, beschädigten Lenkergriffen, beschädigten Pedalen, beschädigtem Lenker, beschädigter Glocke, beschädigtem Bosch-Display mit Halter, sowie beschädigtem Fahrradkorb nebst Klick-Fix-Halterung, und die Klägerin von Kosten vorgerichtlicher Rechtsverfolgung in Höhe von 255,85 € freizustellen, sobald die Klägerin der Beklagten durch Vorlage einer Kaufrechnung über mindestens 2.400,00 € nachweist, fabrikneues E-Bike beim einem Händler erworben zu haben.
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