|
das Urteil des Landgerichts Konstanz vom 14.01.2014 - 4 O 155/13 D - abzuändern und
1. |
die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an die Klägerin 10.346,02 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit 12.07.2013 zu bezahlen,
|
2. |
die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, einen in das Ermessen des Gerichts gestellten Schmerzensgeldbetrag zu bezahlen,
|
3. |
die Klägerin von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten ihres Prozessbevollmächtigten in Höhe von 775,64 € frei zu stellen.
|
|