Eine seitens eines SV festgestellte hohe Identitätswahrscheinlichkeit trägt eine Verurteilung nicht allein, wenn das Foto eine mindere Qualität aufweist. Ein Rückschluss auf den Fahrer erfordert zumindest die zusätzliche Feststellung, dass der Betr. entweder Halter des Pkw ist oder in einer solchen Beziehung zum Halter des Pkw steht, dass ein Zugriff auf den Pkw zu der fraglichen Zeit nicht auszuschließen ist. |