Einleitung Weiterführende Links Allgemeines Kein standardisiertes Messverfahren Videoaufzeichnungen Beweisantrag Beauftragung eines privaten Gutachters Urteilsanforderungen Verjährungsunterbrechung |
"Die Human-Biologie stellt ein Teilgebiet der naturwissenschaftlichen Anthropologie - der Wissenschaft vom Menschen und seiner Entwicklung in natur- und geisteswissenschaftlicher Hinsicht - dar und beschäftigt sich insbesondere mit der Entstehung der menschlichen Rassen. Bei einem human-biologischen, somit anthropologischen Gutachten werden anhand von Lichtbildern der Raumüberwachungskamera eine bestimmte Zahl deskriptiver morphologischer Merkmale (z.B. Nasenfurche, Nasenkrümmung etc.) oder von Körpermaßen des Täters herausgearbeitet und mit den entsprechenden Merkmalen des Tatverdächtigen verglichen (BGH, Urteil vom 27.10.1999, NJW 2000, S. 1350; BGH, NStZ 1991, S. 596). Ein solches Gutachten stellt kein allgemein anerkanntes und weithin standardisiertes Verfahren wie beispielsweise das daktyloskopische Gutachten dar (BGH, Urteil vom 27.10.1999, NJW 2000, S. 1350, 1351; OLG Hamm, Beschluss vom 26.05.2008, 3 SsOWi 793/07; OLG Hamm, Beschluss vom 27.05.2004, 1 SsOWi 281/04)."
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