§ 15 Abs 4 PBefG schließt den Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der die Behörde verpflichtet wird, einem Taxiunternehmen eine - zeitlich begrenzt gültige - Bescheinigung des Eintritts der Genehmigungsfiktion gemäß § 15 Abs 1 S 5 PBefG zu erteilen, nicht aus. |