1. |
Nach der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gebotenen und allein möglichen summarischen Prüfung dürfte der Erlass einer Betriebsuntersagung regelmäßig rechtmäßig sein, wenn sich der Eigentümer des mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestatteten Dieselfahrzeugs trotz mehrfacher Aufforderung weigert, das geforderte kostenlose Software-Update vornehmen zu lassen.
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2. |
Der Annahme des besonderen öffentlichen Vollziehungsinteresses steht nicht entgegen, dass die vorschriftswidrige Verwendung von Abschalteinrichtungen seit dem Jahr 2015 bekannt war und dass von den entsprechenden Fahrzeugen keine konkrete unmittelbare Gefahr für die Gesundheit des Einzelnen bzw. der Allgemeinheit ausgeht.
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die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs vom 13.12.2018 gegen die Verfügung des Landratsamts Tuttlingen vom 20.11.2018 hinsichtlich der Ziffern 1 und 2 wiederherzustellen,
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