Im Fall der behaupteten Rechtswidrigkeit einer abgeschlossenen Maßnahme zur Sperrung einer Straße mit Ausweis einer weitläufigen Umfahrung der Baustelle muss der Betroffene den Zivilprozess auf Schadensersatz oder Ausgleich ernstlich anstreben und dieser darf nicht offensichtlich aussichtslos sein. |
festzustellen, dass die Sperrung und Umleitung der L 3283 vom 4. Juni 2018 rechtswidrig gewesen ist. |
die Klage abzuweisen. |
„Mit der Klage verfolgen die Kläger, dass die Rechtswidrigkeit der gewählten verkehrsbeschränkenden Maßnahme festgestellt wird, um darauf fußend Entschädigungs- bzw. Schadensersatzansprüche geltend machen zu können." |