Das Verkehrslexikon

A     B     C     D     E     F     G     H     I     K     L     M     N     O     P     Q     R     S     T     U     V     W     Z    

Straßensperrungen / Streckensperrungen
Beschränkung des Gemeingebrauchs




Gliederung:


   Einleitung
Weiterführende Links
Allgemeines
Schwerlastverkehr / Sondertransporte
Sperrung für bestimmte Fahrzeuge

- nach oben -



Einleitung:


Durch straßenverkehrsrechtliche Anordnung können per Einzelfallregelung oder auch auf unbestimmte Zeit durch Allgemeinverfügung (Verkehrsschilder) bestimmte Straßen oder Straßenteile für die Nutzung im Rahmen des Gemeingebrauchs gesperrt werden.

Es ist auch möglich, einie Sperre nur für bestimmte Fahrzeugarten einzurichten, beispielsweise für Motorräder, wenn die allgemeine Unfallgefahr durch beinahe ständige und erhebliche Höchstgeschwindigkeitsüberschreitungen in nicht hinnehmbarer Weise erhöht wird.

- nach oben -



Weiterführende Links:


Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen

Straßenrecht - Gemeingebrauch - Sondernutzung - Widmungsbeschränkungen

Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht

Straßensperrungen / Streckensperrungen / Beschränkung des Gemeingebrauchs

Verwaltungsrechtliches Radfahrverbot

Verwaltungsrechtliche Fahrverbote

Nutzungsverbot für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge (außer Fahrrädern)

- nach oben -



Allgemeines:


BVerwG v. 03.04.1996:
Nach § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Der Erlass einer verkehrsregelnden Anordnung nach § 45 Abs. 1 StVO setzt jedoch eine konkrete Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs voraus. Dafür bedarf es nicht des Nachweises, dass jederzeit mit einem Schadenseintritt zu rechnen ist; es genügt, dass irgendwann in überschaubarer Zukunft mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Schadensfälle eintreten können.

VG Düsseldorf v. 26.11.2013:
Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung kann zur gefahrfreien Durchführung eines Kinderkarnevalsumzuges eine Straßensperrung im Wege einer verkehrsrechtliche Anordnung getroffen werden, wenn eine das allgemeine Risiko erheblich überschreitende Gefahrenlage für die Teilnehmer und Besucher anzunehmen ist.

VG Neustadt v. 03.03.2015:
Ein gewerbetreibender Straßenanlieger, der den Gemeingebrauch an der Straße für seinen Betrieb nutzt, muss Arbeiten, die der Erhaltung, Verbesserung und Modernisierung der Straße dienen, bis zu einer verhältnismäßig hoch anzusetzenden Opfergrenze entschädigungslos dulden, da er mit dem Schicksal der Straße verbunden ist. - Die Wertigkeit der Sicherheit auf der Baustelle für die Bauarbeiter, der fertigen Fahrbahnqualität sowie der Gesichtspunkt der Baukosten in Abwägung mit den Interessen eines gewerblichen Anliegers kann die geplante Bauausführung im Wege einer Straßenvollsperrung rechtfertigen.

VG Gießen v. 11.01.2019:
Im Fall der behaupteten Rechtswidrigkeit einer abgeschlossenen Maßnahme zur Sperrung einer Straße mit Ausweis einer weitläufigen Umfahrung der Baustelle muss der Betroffene den Zivilprozess auf Schadensersatz oder Ausgleich ernstlich anstreben und dieser darf nicht offensichtlich aussichtslos sein.

- nach oben -



Schwerlastverkehr / Sondertransporte:


Schwerlasttransporte - Sondertransporte

BVerwG v. 26.09.2002:
§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 StVO kann auch Einzelnen einen Anspruch auf straßenverkehrsbehördliches Einschreiten zum Schutz vor Eigentumsbeeinträchtigungen durch unzulässigen bzw. übermäßigen Verkehr (hier: durch Schwerlastverkehr hervorgerufene Erschütterungen und Gebäudeschäden) vermitteln.

- nach oben -



Sperrung für bestimmte Fahrzeuge:


Streckenverbote

VG Osnabrück v. 22.04.2015:
Die Sperrung eines Straßenabschnitts für eine bestimmte Fahrzeugart setzt von der Straßenverkehrsbehörde im Einzelnen darzulegende besondere örtliche Verhältnisse voraus, aus denen sich gerade aufgrund der Benutzung der Straße mit Fahrzeugen dieser Art eine besondere Gefahrenlage, insbesondere ein erhöhtes Unfallrisiko, ergibt. Etwaige Verkehrszuwiderhandlungen einzelner Verkehrsteilnehmer stellen keine besonderen örtlichen Verhältnisse in diesem Sinne dar.

VGH München v. 03.07.2015:
Art. 141 Abs. 3 Satz 1 BV (juris: Verf BY 1998) gewährleistet auch das Radfahren in freier Natur, wenn es der Erholung und nicht kommerziellen oder rein sportlichen Zwecken dient und soweit die Radfahrer mit Natur und Landschaft pfleglich umgehen. - Das Radfahren auf hierfür grundsätzlich geeigneten Waldwegen kann verkehrsrechtlich nur dann verboten werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der zu schützenden Rechtsgüter erheblich übersteigt.

VG Aachen v. 03.04.2018:
Die Straßenverkehrsbehörden kann die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken grundsätzlich beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten, wenn eine Gefahrenlage für die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs besteht, nach der irgendwann in überschaubarer Zukunft mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Schadensfälle eintreten können.- Voraussetzung für die Anordnung des Verbots für den Fahrradverkehr ist eine Gefahrenlage erforderlich, die auf besondere örtliche Verhältnisse zurückzuführen ist und das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erheblich übersteigt.

VG Mainz v. 23.07.2018:
Die Sperrung einer Straße für eine bestimmte Fahrzeugart (hier: Krafträder) setzt von der Straßenverkehrsbehörde im Einzelnen darzulegende besondere örtliche Verhältnisse voraus, aus denen sich gerade aufgrund der Benutzung der Straße mit Fahrzeugen dieser Art eine besondere Gefahrenlage wie beispielsweise ein erhöhtes Unfallrisiko ergibt.

Verwaltungsgericht Berlin v. 12.06.2026:
Kein Anspruch von Anwohnern auf Teileinziehung einer öffentlichen Straße zur Verkehrsberuhigung

BayObLG v. 14.11.2024:
Zur Auslegung von Nebenbestimmungen in Schwerlasttransport-Genehmigungen und Anforderungen an die Urteilsbegründung

OLG Köln v. 01.02.2019:
Zur Anwendung von Nr. 250a BKatV bei vorsätzlicher Missachtung eines Durchfahrtverbots für Lkw und Kennzeichnung der Straßenfläche

OLG Köln v. 04.10.2018:
Zur Anwendung des qualifizierten Durchfahrverbots bei zusätzlicher Kennzeichnung der Straßenfläche durch Verkehrseinrichtungen und Vorsatz

Verwaltungsgericht Köln v. 25.08.2017:
Schließung einer Fernbus-Haltestelle bei erhöhter Gefahrenlage trotz Linienverkehrsgenehmigung

Landgericht Aachen v. 21.02.2019:
Zur Haftung der Straßenbaulastträgerin für Gebäudeschäden durch Schwerlastverkehr auf einer Anliegerstraße

Verwaltungsgericht Köln v. 05.05.2026:
Zur Rechtswidrigkeit einer verkehrsrechtlichen Anordnung zur Errichtung einer Fahrradstraße bei unzureichendem Verkehrskonzept

Oberverwaltungsgericht NRW v. 22.05.2024:
Verkehrsverbot für Krafträder auf Wochenenden und Feiertage: Voraussetzungen und Verhältnismäßigkeit

Oberverwaltungsgericht NRW v. 22.05.2024:
Zur Zulässigkeit eines zeitlich und örtlich beschränkten Motorrad-Verbots (VZ 255) und Anforderungen an die Ermessensausübung

Verwaltungsgericht Arnsberg v. 18.03.2024:
Verkehrsrechtliche Anordnung: Beschränkung des Motorradverkehrs auf kurvenreicher Strecke wegen erhöhter Unfallgefahr (§ 45 StVO)

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 06.02.2024:
Zur Anordnung eines Durchfahrtsverbots wegen Lärm- und Abgasbelästigung durch die Poser- und Raserszene

Verwaltungsgericht Arnsberg v. 31.03.2022:
Aufhebung verkehrsrechtlicher Anordnungen zur Sperrung einer Landstraße für Krafträder

Verwaltungsgericht Arnsberg v. 22.07.2020:
Zeitweises Verkehrsverbot für Krafträder auf der L 687 bei erhöhter Unfallgefahr

Verwaltungsgericht Aachen v. 21.07.2026:
Klagebefugnis gegen verkehrsrechtliche Anordnung nach Teileinziehung einer Straße für den motorisierten Individualverkehr

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 12.03.2024:
Kein Anspruch auf Wiederaufstellung eines Durchfahrtsverbots mit Anlieger frei auf öffentlich gewidmeter Straße

Oberverwaltungsgericht NRW v. 18.11.2025:
Zur befristeten Umwandlung eines verkehrsberuhigten Bereichs in eine Sackgasse und Voraussetzungen einer qualifizierten Gefahrenlage

Verwaltungsgericht Münster v. 12.05.2025:
Zulässigkeit eines Verkehrsversuchs zur Erforschung des Verkehrsverhaltens nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 Hs. 1 StVO

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 03.04.2025:
Klagebefugnis gegen Teileinziehung einer Straße für den Kraftfahrzeugverkehr und Klagefrist

Verwaltungsgericht Aachen v. 23.05.2023:
Zur Anordnung einer Fahrradstraße nach § 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 5 Alt. 2 StVO zur Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung

Verwaltungsgericht Aachen v. 25.04.2023:
Voraussetzungen für straßenverkehrsrechtliche Anordnungen zum Schutz von Anwohnern vor Erschütterungsschäden durch Schwerlastverkehr

Verwaltungsgericht Arnsberg v. 19.05.2021:
Zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen ein Motorrad-Verkehrsverbot auf einer Landesstraße (Zeichen 255 StVO)

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 27.01.2014:
Zum Anspruch eines durch eine Brückensperrung möglicherweise in seiner Existenz gefährdeten Geschäftsbetriebes auf Unterlassen bzw. Abwehr von Straßensperrungen

Verwaltungsgericht Köln v. 08.11.2013:
Befristete Streckensperrung für Krafträder wegen Hochgeschwindigkeitsfahrten und Unfallgefahr

Verwaltungsgericht Aachen v. 26.04.2011:
Sperrung eines öffentlichen Wirtschaftsweges für nicht-landwirtschaftlichen Verkehr: Kein Anspruch auf verkehrsrechtliche Anordnung

Verwaltungsgericht Köln v. 22.01.2010:
Zur Rechtmäßigkeit der dauerhaften Unterbrechung einer Anliegerstraße durch Sperrpfosten bei besonderer Gefahrenlage

Verwaltungsgericht Minden v. 12.06.2009:
Anliegerrechte bei temporärer Straßensperrung für Radsportveranstaltung nach § 29 Abs. 2 StVO

Verwaltungsgericht Arnsberg v. 12.08.2008:
Aufhebung einer Straßensperrung für den Durchgangsverkehr: Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 29.02.2008:
Verkehrsberuhigung: Keine Bepollerung ohne besondere Gefahrenlage nach § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 12.07.2007:
Rechtmäßigkeit der Sperrung einer Straße für Kraftfahrzeuge durch Sperrpfosten

Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis v. 28.11.2018:
Beleuchtung (Fahren ohne ...)

Verwaltungsgericht Karlsruhe v. 27.09.2006:
Verkehrshindernisse

Verwaltungsgericht Stade v. 21.05.2002:
Schwerlasttransporte

Verwaltungsgericht Köln v. 16.03.2001:
Verkehrstechnik

VGH München v. 08.01.2024:
Verkehrshindernisse

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht v. 23.05.2024:
Gemeingebrauch

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main v. 15.02.2021:
Anfechtung (Verkehrszeichen)

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz v. 01.12.2017:
Verkehrshindernisse

VG München v. 29.07.2026:
Verkehrssicherung

- nach oben -






Datenschutz    Impressum