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Ein Fahrzeug in einer Waschstraße befindet sich nicht im Betrieb im Sinne von § 7 StVG, wenn es sich - wie hier - um einen automatisierten Waschvorgang handelt, bei dem das zu waschenden Fahrzeug weder durch eigene Motorkraft noch durch das Eigengewicht vorwärts bewegt, sondern nur von einem Förderband getrieben wird. Auch nach dem sehr weit gefassten Betriebsbegriff konnte sich die dem Kraftfahrzeugbetrieb typischerweise innewohnende Gefährlichkeit so lange nicht auswirken, wie das Fahrzeug durch ein Förderband innerhalb der Waschanlage vorwärts bewegt wird.
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