Hat einerseits die mit einem Radwechsel beauftragte Werkstatt die Radschrauben nicht ordnungsgemäß fest gezogen, aber andererseits der Fahrzeughalter und -führer den ihm erteilten Hinweis nicht befolgt, die Muttern nach 30 km nachzuziehen, so haftet für die Folgen eines Unfalls durch Radverlust die Werkstatt zu 70% für den Schaden. |
1. | Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 23.918,17 € nebst 5% Zinsen hieraus über dem Basiszinssatz seit dem 08.07.2017 zu bezahlen. |
2. | Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1242,84 € nebst 5% Zinsen hieraus über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu bezahlen. |
Die Klage wird abgewiesen. |