Es ist grob fahrlässig, wenn sich der Kfz-Führer während der Fahrt mit einem Pkw auf der Autobahn zu einem auf dem rechten Rücksitz befindlichen achtjährigen Kind umdreht und dadurch die vollständige Sicht auf das Geschehen auf der Fahrbahn verliert und es zu einem Auffahren auf ein , das zu einem leichten Auffahren auf ein abbremsendes Motorrad kommt. |
das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 8.3.2019 (Az. 7 O 8/19) dahingehend abzuändern, dass die beklagte Partei verurteilt wird, an sie 4.426,19 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 10.3.2017 zu zahlen sowie an sie 413,90 € an vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu zahlen, hilfsweise sie hiervon freizustellen. |
die Berufung zurückzuweisen. |