Die Voraussetzungen des Schadensbegriffs von § 826 BGB liegen im Fall eines Kaufvertrages über ein vom so genannten VW-Abgasskandals betroffenen Fahrzeugs vor. Der Käufer ist durch ein haftungsbegründendes Verhalten des Herstellers zum Abschluss des Kaufvertrages gebracht worden, den er sonst nicht geschlossen hätte.
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die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an ihn 38.155,00 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11. September 2017, Zug um Zug gegen Rückgabe des Pkw "Passat Variant 'Business Edition' BM Techn. 2,0 l TDI 103 kW (140 PS) 6- Gang- Doppelkupplungsgetriebe DSG, 103 kW Deep Black Perleffekt, Schwarz/Schwarz/Schwarz/Perlgrau" mit der Fahrzeug- Ident- Nr. ....
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die Klage abzuweisen.
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