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die Beklagten zu verurteilen, für die Klägerin - an die Fa, A... GmbH 4,352,20 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 03.01.2019, an die R+V Allgemeine Versicherung AG vorgerichtliche Kosten der anwaltlichen Vertretung in Höhe von 654,98 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 03.01.2019 sowie an die Klägerin 758,84 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 03.01.2019 zu zahlen.
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