|    | 
die Beklagten unter Beachtung ihrer vorprozessualen Haftungsübernahme (50 %) gesamtschuldnerisch zu verurteilen,
  
|   a)  | 
an die Klägerin 26,00 EUR und an sie weiter insgesamt 3012,83 EUR zur fachgerechten Reparatur für den Fahrzeugschaden (….) vom 26.04.2019 gegen Vorlage der Reparaturrechnung nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit 06.05.2019,
 
  | 
 
|   b)  | 
an die Klägerin für vorgerichtliche Sachverständigenkosten des Sachverständigen… gemäß dessen Rechnung vom 02.05.2019 weitere 228,00 EUR nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit 08.05.2019 sowie 10,00 EUR Mahnkosten,
 
  | 
 
|   c)  | 
an die …. Leasing GmbH, …. zum Leasing- Vertrag: … weitere 300,00 EUR merkantile Wertminderung nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit 25.05.2019 zu zahlen,
 
  | 
 
|   d)  | 
der Klägerin alle weitergehenden Schäden aus dem Verkehrsunfall vom 26.04.2019auf dem Parkplatz … Hoyerswerda zu ersetzen, soweit diese nicht auf Dritte übergegangen sind.
  | 
 
 
  |