Voraussetzungen für die Erprobung geplanter verkehrssichernder und verkehrsregelnder Maßnahmen im Rahmen eines Modellversuchs setzen ein folgerichtiges, systematisches Vorgehen der Straßenverkehrsbehörde voraus. Anwohner und Verkehrsteilnehmer können Verletzung eigener Rechte durch die sie betreffenden Verkehrsbeschränkungen gerichtlich geltend machen. |
die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragsteller gegen die Verkehrsregelung "Einfahrtsverbot" mit Zeichen 267 in der Münsterer Straße in der Einfahrt von der Parkstraße in Kelkheim anzuordnen und der Antragsgegnerin aufzugeben, das Verkehrszeichen "Einfahrtsverbot", Zeichen 267 an der Einfahrt in die Münsterer Straße von der Parkstraße zu entfernen. |
den Antrag abzulehnen. |