Dem Verteidiger des Betroffenen bzw. dem unterbevollmächtigten Sachverständigen steht ein Einsichtsrecht in die so genannten Rohmessdaten zu. Die Einsicht in den gesamten Film bzw. die gesamte digitale Messserie ist nur in den Räumen der Verwaltungsbehörde zu gewähren. Ein Anspruch auf Versendung des gesamten Messfilms bzw. der gesamten digitalen Messserie besteht nicht. |
Vgl. insoweit auch OLG Frankfurt a.M., Beschluss v. 26.08.2016, 2 Ss-OWi 589/16.
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