Der Anspruch auf ein faires Verfahren gem. Art. 6 Absatz 1 Satz1 MRK spricht dem Betroffenen das Recht zu, auf seinen Antrag hin auch nicht bei den Akten befindliche amtliche Unterlagen, die er für die Prüfung des Tatvorwurfs benötigt, durch die Verwaltungsbehörde zur Verfügung gestellt zu bekommen. Hierzu gehören bei Bußgeldverfahren wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes auch die für das Messgerät vorhandenen Wartungs- und Instandsetzungsnachweise im Eichzeitraum.
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- | Digitale Falldaten mit unverschlüsselten Rohmessdaten der gesamten Messreihe |
- | Statistikdatei und Public-Key des Messgerätes |
- | die Wartungs-, Instandsetzungs- und Eichnachweise des Messgeräts seit der ersten Inbetriebnahme mit Gerätebegleitkarte sowie |
- | Beschilderungsplan und verkehrsrechtliche Anordnung der Geschwindigkeitsmessung. |
- | Digitale Falldatensätze der gesamten Messreihe mit unverschlüsselten Rohmessdaten |
- | Public Key des Messgerätes in digitaler Form |
- | vorhandene Wartungs-, Instandsetzungs- und Eichnachweise zum verwendeten Messgerät (mit Lebensakte/Gerätebegleitkarte, falls vorhanden) |
- | verkehrsrechtliche Anordnung der Geschwindigkeitsbeschränkung |
- | Digitale Falldatensätze der gesamten Messreihe mit unverschlüsselten Rohmessdaten |
- | Public Key des Messgerätes in digitaler Form |
- | vorhandene Wartungs-, Instandsetzungs- und Eichnachweise zum verwendeten Messgerät (mit Lebensakte/Gerätebegleitkarte, falls vorhanden) |
- | verkehrsrechtliche Anordnung der Geschwindigkeitsbeschränkung |