1. | Bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem hier zum Einsatz gekommenen Messgerät LEIVTEC XV3 kann auch nach der abschließenden Stellungnahme der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt vom 9. Juni 2021 nicht mehr von einem standardisierten Messverfahren ausgegangen werden kann. |
2. | Soweit (insbesondere voreintragungsfreie) Betroffene in Fällen ohne Regelfahrverbotsanordnung mit einer Einspruchsbeschränkung auf die Rechtsfolgen Schuldeinsicht zeigen und hiermit das andernfalls erforderliche Sachverständigengutachten nicht zum Tragen lassen kommen, ist es sachgerecht, sie nicht mit der Regelgeldbuße zu überziehen, sondern es als verkehrserzieherisch ausreichend zu erachten, eine Geldbuße unterhalb der Eintragungsgrenze im Fahreignungsregister zu verhängen. |