Einleitung Weiterführende Links Allgemeines Verdachtsabhängigkeit / Verwertungsverbot Keine Punkte? Kein Regelfahrverbot? Sonstige Messmethoden und - geräte |
"Das Leivtec XV2 ist ein relativ kleines mobiles Gerät. Zum Messen benötigt man den Sensor, er fest mit einem Camcorder verbunden ist. Dieses etwa Schuhkarton große Gerät kann aus der Hand oder vom Stativ verwendet werden. Zusätzlich wird der Sensor über Kabel mit einer Batterie und einer Fernbedienung verbunden. Diese finden in einer kleinen Tasche Platz. Der Camcorder ist mit dem Sensor Kalibriert. Er verfügt über eine feste Brennweite. Auf der Tonspur der Videoaufnahme werden die vom Sensor ausgegebenen Messdaten und Werte als Digitales Akustiksignal gespeichert. Im Rahmen der Auswertung wird durch den Demodulator der Auswerteanlage der Messfeldrahmen mit den Messdaten eingeblendet. In der Betriebsart Automatisch wird ein Fahrzeug nach dem anderen gemessen, solange der Sensor aktiviert ist. In der Betriebsart Manuell werden nach Abschluss einer Messung keine neuen Messungen durchgeführt bis der Sensor für die nächste Messung vom Bediener mit der Start/Stop-Taste erneut aktiviert wird. Die Manuelle Betriebsart wird in der Regel dann verwendet, wenn die gemessenen Fahrzeugführer anschließend angehalten werden sollen. Der Vorteil ist hierbei, dass der gemessene Geschwindigkeitswert nach der Messung weiter am Gerät abzulesen ist, bis der Sensor ausgeschaltet wird. Über die Start/Stop-Taste des Sensors wird aber auch die Aufnahme des Camcorders gesteuert Zwischen zwei manuellen Messungen muss immer die Aufnahme beendet und wieder neu gestartet werden. Beim Start des Camcorders benötigt dieser jedoch einige Sekunden Vorlaufzeit bis die Aufnahme richtig gestartet ist Misst der Sensor bereits in dieser Phase, kann er eine gültige Messung machen, auf der Aufnahme fehlt dann aber in der Regel ein Teil der Tonaufzeichnung, so dass diese Messung nicht auswertbar ist. In der Praxis wird daher in der Betriebsart Automatisch gemessen. Nur dadurch ist es möglich mehrere hintereinander zu schnell fahrende Fahrzeuge zu messen. Durch betätigen der Start/Stop-Taste kann die Messung jederzeit unterbrochen und neu gestartet werden. Die Wahl der Betriebsart erlaubt keine Rückschlüsse ob es sich um einen aufmerksamen Messbetrieb handelt oder Verdachtsabhängige Messungen gemacht wurden. Das Gerät kann durchaus stationär eingesetzt werden. Aufgrund des Messverfahrens ist ein Stationärer Betrieb nur sehr eingeschränkt möglich. Gemessen werden können nur Fahrzeuge, die sich innerhalb einer Entfernung von 50 bis 33. Metern auf 10 Metern Strecke innerhalb des Messfeldrahmens befinden. Wenn der Sensor nicht nachgeführt wird ist dies nur im ersten Fahrstreifen möglich (Mittelleitplanke - linke Spur bzw. rechte Leitplanke - rechte Spur wenn kein Seitenstreifen vorhanden ist). Das Problem besteht bei diesem System aber darin, dass der Fahrer erst in einer Entfernung von etwa 20 bis 10 Metern deutlich auf dem Video erkennbar ist. Dieser Bereich kann im stationären Betrieb aber nicht gefilmt werden, da die Fahrzeuge sonst nicht mehr in der eigentlichen Messentfernung im Sensorbereich wären. Daher wird das Gerät praktisch nicht stationär eingesetzt. Es findet also ein aufmerksamer Messbetrieb statt. Die gemessenen Fahrzeuge werden mit dem Sensor anvisiert, der Sensor wird anschließend per Hand nachgeführt, um auch den Fahrer möglichst deutlich zu filmen." |
1. | Bei sämtlichen Geschwindigkeitsmessungen mit dem Messgerät Leivtec XV3 liegt derzeit kein vereinheitlichtes (technisches) Verfahren mehr vor, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind. |
2. | Die Richtigkeit des ermittelten Geschwindigkeitswertes ist bei Messungen mit dem Messgerät Leivtec XV3 derzeit unabhängig davon, ob das sog. Messung-Start-Foto die in der am 14. Dezember 2020 geänderten Gebrauchsanweisung genannten Anforderungen erfüllt und ob es sich um eine Rechts-, Links- oder Geradeausmessung handelt, nicht mehr garantiert. |
1. | Bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem hier zum Einsatz gekommenen Messgerät LEIVTEC XV3 kann auch nach der abschließenden Stellungnahme der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt vom 9. Juni 2021 nicht mehr von einem standardisierten Messverfahren ausgegangen werden kann. |
2. | Soweit (insbesondere voreintragungsfreie) Betroffene in Fällen ohne Regelfahrverbotsanordnung mit einer Einspruchsbeschränkung auf die Rechtsfolgen Schuldeinsicht zeigen und hiermit das andernfalls erforderliche Sachverständigengutachten nicht zum Tragen lassen kommen, ist es sachgerecht, sie nicht mit der Regelgeldbuße zu überziehen, sondern es als verkehrserzieherisch ausreichend zu erachten, eine Geldbuße unterhalb der Eintragungsgrenze im Fahreignungsregister zu verhängen. |