Hält ein Taxi in einer Einbahnstraße zulässigerweise auf der linken Straßenseite, trägt der nach rechts aussteigende Fahrgast die volle Haftung für einen durch seine Unaufmerksamkeit beim Aussteigen verursachten Unfallschaden. |
das Urteil des Landgerichts C vom 26.4.2019 (4 O 208/18) abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin über den erstinstanzlich zugesprochenen Betrag hinaus weitere 5.064,48 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.8.2016 zu zahlen. |
die Berufung der Klägerin zurückzuweisen. |