| Ein in einer 90-Grad-Kurve geparktes Kfz darf kostenpflichtig umgesetzt werden. |
| Der Leistungsbescheid des Polizeipräsidiums München vom 17. Oktober 2018 wird aufgehoben und der Beklagte wird verurteilt, den bezahlten Betrag in Höhe von 222,24 EUR an die Klägerin zu erstatten. |
| die Klage kostenpflichtig abzuweisen. |