Stürzt ein Kradfahrer bei einem Ausweichen nach rechts durch seitliche Berührung mit einem zuvor in seiner Fahrspur vor ihm fahrenden Motorrad, wobei er den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hatte, haftet er für den Schaden zu 80 %.
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1. | die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an ihn für alle bisher eingetretenen Verletzungsfolgen aus dem Verkehrsunfallereignis vom 07.08.2017 (…) ein angemessenes Schmerzensgeld unter Berücksichtigung einer Haftungsquote von 50 % zu zahlen, dessen Höhe ausdrücklich in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit, hilfsweise, die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an ihn aus dem Verkehrsunfallereignis vom 07.08.2017(…) ein angemessenes Schmerzensgeld unter Berücksichtigung einer Haftungsquote von 50 % zu zahlen, dessen Höhe ausdrücklich in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit; |
2. | festzustellen, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, ihm jedweden weiteren materiellen und immateriellen Schaden aus dem in Ziffer 1. genannten Ereignis unter Berücksichtigung einer Haftungsquote von 50 % zu ersetzen, soweit diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder noch übergehen werden; |
3. | die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, ihn von der Zahlung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 3.509,19 € freizustellen. |
die Klage abzuweisen. |
unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Koblenz
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die Berufung zurückzuweisen. |
“Ob ich hinter dem Beklagten auch noch zum Stehen hätte kommen können, konnte ich damals nicht so richtig einordnen. Ich habe mich aus diesem Grund entschieden, rechts neben ihn zu fahren. Das erschien mir als der sicherste Weg. … Ich selbst hätte in diesem Moment keine Schwierigkeiten gehabt, bis zur Haltelinie zum Stillstand zu kommen. Ich war mir nur nicht ganz sicher, ob ich hinter ihm auch noch anhalten kann. Auch das war einer der Gründe, warum ich mich entschieden hatte, neben ihn zu fahren.”. |
“Diese rechte Fahrspur hat auch den Vorteil, dass wegen der spitzen Einmündung man dort noch etwas weiter bis zu Haltelinie fahren kann.” |
“… Hierbei muss ON 02 verkehrsbedingt abbremsen. Dies wird durch ON 01 zu spät bemerkt. Dieser versucht rechtsseitig auszuweichen, kollidiert jedoch leicht mit der rechten Heckseite von ON 02. ON 01 kratzt rechtsseitig an ON 02 vorbei. Er verliert die Kontrolle über sein Fahrzeug. …”. |
“Die Möglichkeit aus der L … in die B … einzusehen, ist äußerst schlecht. Im Winter mag man schon von etwas weiter eine gewisse Sicht auf die B … haben. Im Sommer, wenn die Vegetation Blätter trägt, hat man in der Annäherung an die Einmündung eigentlich überhaupt keine Sicht auf die B …. Es mag zwischendurch kleine Lücken geben, durch die man kurz durchschauen kann. Eine zuverlässige Sicht hat man aber erst, wenn man ganz vorne an der Einmündung steht und sich nach links wendet.”. |