1. |
die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an ihn 29.918,60 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 20.04.2018 zu zahlen,
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2. |
die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an ihn ein angemessenes Schmerzensgeld, mindestens jedoch weitere 42.000,00 €, zu zahlen,
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3. |
festzustellen, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, ihm auch zukünftig alle entstehenden materiellen und immateriellen Schäden resultierend aus dem Unfallereignis vom 22.12.2015 über die bereits anerkannte Haftungsquote hinaus mit 100 % zu ersetzen, soweit diese Ansprüche nicht auf Dritte übergegangen sind,
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4. |
die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an ihn vorgerichtlich entstandene Rechtsanwaltskosten i.H.v. 3.849,73 € zu zahlen.
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