Gegen den Hersteller des mit einem sog. Thermofenster ausgestatteten Diesel-Kfz besteht ein Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. |
"Zur Einordnung der aktuellen Meldungen zu den #VW-Modellen mit dem Motor EA 288: Die Vorwürfe sind nicht neu. Das #KBA hat bereits 2016 eigene Messungen, Untersuchungen & Analysen durchgeführt. Unzulässige #Abschalteinrichtungen konnten dabei NICHT festgestellt werden." (Anlage B 2) |
"Nach Prüfung des Sachverhaltes kann ich Ihnen mitteilen, dass durch das Kraftfahrt-Bundesamt zum jetzigen Zeitpunkt bei Fahrzeugen mit dem Motortyp EA 288 keine unzulässige Abschalteinrichtung festgestellt worden ist." (Anlage B 3) |
"Daher besteht seitens des KBA weder ein Verdacht, noch liegt ein Hinweis bezüglich unzulässig einzustufender Abschalteinrichtungen in Bezug auf Fahrzeug mit verbauten Motoren des EA 288 vor." (Anlage B5) |
1. | die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerschaft 27.337,97 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs Audi A 4 Limousine mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer F-01; |
2. | festzustellen, dass sich die Beklagte mit der Entgegennahme des im Klageantrag zu 1. genannten Fahrzeugs in Annahmeverzug befindet; |
3. | die Beklagte zu verurteilen, die Klägerschaft von vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 2.525,90 Euro freizustellen. |
die Klage abzuweisen. |