Gegen den Hersteller des mit einer unzulässigen Abschaltautomatik ausgestatteten Diesel-Kfz besteht ein Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. |
"NSK: Bedatung, Aktivierung und Nutzung der Fahrkurven zur Erkennung des Precons und des NEFZ, um die Abgasnachbehandlung (DeNOx-/DeSOX-Events) nur streckengesteuert zu platzieren. Im normalen Fahrbetrieb strecken-und beladungsgesteuerte Platzierung der Events, Beladungssteuerung als führende Größe." |
1. | Die Beklagte wird verurteilt - mit der Maßgabe, dass der Abzugsbetrag für die Nutzungsentschädigung 2.198,72 € betragen soll-, an den Kläger 24.965,45 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen. Die Verurteilung erfolgt Zug-um-Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Fahrzeugs der Marke vom Typ mit der FIN: nebst 2 Fahrzeugschlüsseln, Kfz-Schein, Kfz-Brief und Serviceheft. hilfsweise |
2. | Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger Schadensersatz zu zahlen für Schäden, die aus dem Einbau einer unzulässigen Abschaltvorrichtung in das Fahrzeug der Marke vom Typ mit der FIN: und der damit verbundenen Manipulation des Emissionskontrollsystems resultieren. |
3. | Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der in vorgenannten Klageanträgen genannten Zug-um-Zug-Leistung in Annahmeverzug befindet. |
4. | Es wird festgestellt, dass der in Antrag 1 bezeichnete Anspruch aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung der Beklagten herrührt. |
5. | Die Beklagte wird verurteilt, die Kläger von den durch die Beauftragung der Prozessbevollmächtigten der Klägerin entstandenen Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 2.077,74 € freizustellen. |
6. | Es wird festgestellt, dass sich der Rechtsstreit in Höhe von 764,17 € in der Hauptsache erledigt hat. |
die Klage abzuweisen. |
"ein Konstruktionsteil, das die Temperatur, die Fahrzeuggeschwindigkeit, die Motordrehzahl (UpM), den eingelegten Getriebegang, den Unterdruck im Einlasskrümmer oder sonstige Parameter ermittelt, um die Funktion eines beliebigen Teils des Emissionskontrollsystems zu aktivieren, zu verändern, zu verzögern oder zu deaktivieren, wodurch die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter Bedingungen, die unter normalem Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, verringert wird". |
a) | "die Einrichtung notwendig ist, um den Motor vor Beschädigungen oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten. |
b) | die Einrichtung nicht länger arbeitet als zum Anlassen des Motors erforderlich ist. |
c) | die Bedingungen in den Verfahren zur Prüfung der Verdunstungsemissionen und der durchschnittlichen Auspuffemissionen im Wesentlichen enthalten sind." |