Werde drei Anhängerfahrzeuge ohne gültige Kennzeichen rechtswidrig teils auf dem _Gehweg und teils auf öffentlichem Straßenland geparkt, ist deren Abschleppung und anschließende Versteigerung rechtmäßig. |
den Antragsgegner zu verpflichten, die abgeschleppten drei Anhängerfahrzeuge nicht zu versteigern und diese wieder zum ursprünglichen Standort zurück zu schaffen, |