Das Verkehrslexikon

A     B     C     D     E     F     G     H     I     K     L     M     N     O     P     Q     R     S     T     U     V     W     Z    

Amtsgericht Bernkastel-Kues Urteil vom 06.12.2016 - 4a C 320/16 - Kein Ersatz für Treibstoffrest im Tank des infallbeschädigtgen Fahrzeugs

AG Bernkastel-Kues v. 06.12.2016: Kein Ersatz für Treibstoffrest im Tank des infallbeschädigtgen Fahrzeugs




Das Amtsgericht Bernkastel-Kues (Urteil vom 06.12.2016 - 4a C 320/16) hat entschieden:

   Es besteht kein Schadensersatz für die halbe Tankfüllung nach wirtschaftlichem Totalschaden, wenn diese Position im Wiederbeschaffungswert berücksichtigt wurde.

Siehe auch
Treibstoffrest im Tank des totalbeschädigtgen Fahrzeugs/a>
und
Totalschaden - Wiederbeschaffungswert


Zum Sachverhalt:


Von der Darstellung eines Tatbestandes wurde abgesehen.




Aus den Entscheidungsgründen:


"Die zulässige Klage ist unbegründet.

...

Weiterhin ist kein Schadensersatz von 40 € für die halbe Tankfüllung nach wirtschaftlichem Totalschaden zu zahlen. Diese Position ist im vorliegenden Fall nicht zu erstatten, da nach telefonischer Mitteilung des Schadensgutachters P die restliche Tankfüllung in dem Wiederbeschaffungswert von 5.900 € berücksichtigt wurde. Bei einem seriösen Gebrauchtwagenhändler würden Pkw in der Regel voll betankt verkauft. Auch hier bedarf es aufgrund der konkreten und nachvollziehbaren Schilderung des Schadensgutachters keines Sachverständigengutachtens.

- nach oben -



Datenschutz    Impressum