Amtsgericht Bernkastel-Kues Urteil vom 06.12.2016 - 4a C 320/16 - Kein Ersatz für Treibstoffrest im Tank des infallbeschädigtgen Fahrzeugs
AG Bernkastel-Kues v. 06.12.2016: Kein Ersatz für Treibstoffrest im Tank des infallbeschädigtgen Fahrzeugs
Das Amtsgericht Bernkastel-Kues (Urteil vom 06.12.2016 - 4a C 320/16) hat entschieden:
Es besteht kein Schadensersatz für die halbe Tankfüllung nach wirtschaftlichem Totalschaden, wenn diese Position im Wiederbeschaffungswert berücksichtigt wurde.
Von der Darstellung eines Tatbestandes wurde abgesehen.
Aus den Entscheidungsgründen:
"Die zulässige Klage ist unbegründet.
...
Weiterhin ist kein Schadensersatz von 40 € für die halbe Tankfüllung nach wirtschaftlichem Totalschaden zu zahlen. Diese Position ist im vorliegenden Fall nicht zu erstatten, da nach telefonischer Mitteilung des Schadensgutachters P die restliche Tankfüllung in dem Wiederbeschaffungswert von 5.900 € berücksichtigt wurde. Bei einem seriösen Gebrauchtwagenhändler würden Pkw in der Regel voll betankt verkauft. Auch hier bedarf es aufgrund der konkreten und nachvollziehbaren Schilderung des Schadensgutachters keines Sachverständigengutachtens.