Ist die Eigentumslage an einem Fahrzeug, dass an einem verbotenen Straßenrennen beteiligt war, unklar, bleibt die Beschlagnahme als Beweismittel sowie zur Sicherung der Vollstreckung einer möglichen Einziehung weiterhin zulässig, auch wenn der verdächtige Halter und Fahrer behauptet, das Fahrzeug sei an die finanzierende Bank sicherungsübereignet.
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