1. |
Soll die Regierung eines Landes durch Gewalttätigkeiten gegen Dritte oder Sachen zur Erfüllung bestimmter politischer Forderungen genötigt werden, so sind diese Ausschreitungen nur dann Gewalt gegenüber einem Verfassungsorgan im Sinne des § 105 StGB, wenn der von ihnen ausgehende Druck einen solchen Grad erreicht, daß sich eine verantwortungsbewusste Regierung zur Kapitulation vor der Forderung der Gewalttäter gezwungen sehen kann, um schwerwiegende Schäden für das Gemeinwesen oder einzelne Bürger abzuwenden.
| 2. |
Zu dem Verhältnis des § 105 StGB zu § 240 StGB.
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3. |
Auch wer sich nicht am Ort der Ausschreitungen aufhält, kann Täter eines Landfriedensbruchs sein, wenn ihm die Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen nach allgemeinen Grundsätzen als eigene Tat zuzurechnen sind.
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"Die politische Lösung, die wir anstreben, bedeutet: sofortige Zulassung unseres Volksbegehrens und sofortige Herstellung unseres Moratoriums. Unsere Moratoriumsforderungen sind eindeutig. Sie lauten: 1. Sofortige Einstellung aller Rodungsmaßnahmen und aller Baumaßnahmen im Mönchbruchwald! 2. Sofortiger Abzug der Polizeiarmada aus unserem schönen Wald! ... Die Schandmauer im Mönchbruchwald muss sofort beseitigt werden! ... Wir haben schon vor vier Tagen - und ich wiederhole es an dieser Stelle - der Hessischen Landesregierung eine Frist gesetzt. ... Morgen 12.30 Uhr - 24 Stunden nach der Überreichung unseres Volksbegehrensantrags - läuft eine Frist ab, eine Frist, von der wir erwarten, daß innerhalb dieser 24 Stunden uns die Hessische Landesregierung ein befriedigendes und vor allem verbindliches Friedensangebot macht."
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"Liebe Leute, ich habe euch vorhin in meinem Referat gesagt, daß wir der Landesregierung bis morgen 12.30 Uhr ... eine Frist setzen, bis zu der wir ein befriedigendes Angebot erwarten, wie ihr Vorschlag zur Herstellung des Moratoriums ist. Wir gehen jetzt davon aus, daß wir mit Sicherheit bis morgen zu dem angegebenen Zeitpunkt ein befriedigendes Angebot nicht haben werden. Und deshalb wollen wir alle - und ich möchte euch hierzu aufrufen, das ist unsere erste Aktion am morgigen Tage - dem Frankfurter Flughafen einen Besuch abstatten. ... Das Ziel unserer morgigen Aktion ist: Es muß vollständig gewaltfrei ablaufen, vollständig gewaltfrei! Aber ab 12.30 - 22 Uhr muß Rhein-Main zu sein. Das Ziel unserer Aktion ist: Ab 12.30 Uhr ist der Flughafen dicht."
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