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"Die Sitzblockade ist eine Form des friedlichen politischen Protests. Grundsätzlich wird sie durch das Recht auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 des Grundgesetzes) geschützt. Sitzblockaden spielen in der gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit rechtsextremistischem Gedankengut eine wichtige Rolle.
Eine Sitzblockade wird in der Regel als so genannte Spontanversammlung abgehalten. Das bedeutet, sie entsteht kurzfristig, ohne vorherige Organisation. Anders als andere Versammlungen müssen (und können) Spontanversammlungen nicht 48 Stunden vorher angemeldet werden.
Unklar war lange, ob eine Sitzblockade als Gewalt anzusehen und somit strafbar ist. 2011 entschied das Bundesverfassungsgericht (07.03.2011 - 1 BvR 388/05), dass eine Sitzblockade nicht zwangsläufig als Gewalt anzusehen ist. Wenn eine solche Blockade politisch motiviert und friedlich ist, wird sie durch das Grundgesetz gedeckt."
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