Bei einer massiven Geschwindigkeitsüberschreitung um 52 km/h bei erlaubten 100 km/h drängt sich die Annahvpm me vorsätzlicher Begehung geradezu auf. Vorsätzliches Handeln setzt eine Kenntnis vom Umfang einer Geschwindigkeitsüberschreitung nicht voraus, vielmehr genügt das Wissen, schneller als erlaubt zu fahren.
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