1. |
die Beklagten gesamtschuldnerisch zu verurteilen, ihm ein angemessenes Schmerzensgeld, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, nebst fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen;
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2. |
die Beklagten gesamtschuldnerisch zu verurteilen, an ihn € 1.024,- nebst fünf Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 29.08.2021 zu zahlen;
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3. |
festzustellen, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch verpflichtet sind, ihm alle materiellen und immateriellen Ansprüche aus dem Verkehrsunfall vom 10.06.2021 auf der K . . . in Höhe der S.-straße . . . in T. zu ersetzen haben, soweit sie nicht auf Sozialversicherungsträger oder Dritte übergegangen sind;
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4. |
die Beklagten gesamtschuldnerisch zu verurteilen, an ihn außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 994,37 nebst fünf Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
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