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Der Innenausgleich zwischen einer deutschen und einer dänischen Kfz-Haftpflichtversicherung nach einem Lkw-Gespannunfall in Deutschland richtet sich nach deutschem Recht. Eine nach dänischem Recht wirksame Subsidiaritätsklausel im Versicherungsvertrag des dänischen Versicherers schließt den hälftigen Regressanspruch des vorleistenden Versicherers nicht aus, da der deutschen Versicherungspflicht bei einem Unfall in Deutschland Vorrang zukommt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |