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Bei einer ununterbrochenen Polizeiflucht ist regelmäßig von Tateinheit bezüglich aller durch die Fahrt verwirklichten Delikte auszugehen. Ein einheitlicher Entschluss zur Flucht vor der Polizei begründet eine besondere Sachlage, die die Zusammenfassung aller Verletzungen der Strafgesetze zu einer Tat rechtfertigt, auch wenn während der Flucht getrennte Fahrmanöver ausgeführt werden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |