|
Die zu § 329 StPO geltenden inhaltlichen Anforderungen an eine Vertretungsvollmacht haben auch im Rahmen von § 73 OWiG Beachtung zu finden. § 137 StPO stellt keine Vorschrift dar, die die Vertretungsvollmacht beschränken könnte. Ein vertretungsbevollmächtigter Rechtsanwalt darf einen Antrag auf Entbindung von der Anwesenheitspflicht stellen; eine rechtsfehlerhafte Ablehnung führt dazu, dass ein Urteil nach § 74 Abs. 2 OWiG nicht ergehen darf. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |