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Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat auf die Berufung des Klägers hin das erstinstanzliche Urteil teilweise geändert und die Beklagte zur Zahlung einer weiteren Verdienstausfallentschädigung nebst Zinsen nach einem Verkehrsunfall verurteilt, bei dem der Kläger physische und psychische Schäden erlitt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |