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Das OLG Saarbrücken hat auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Landgerichts abgeändert und die Klage auf Erstattung eines Vollkaskoschadens insgesamt abgewiesen. Die Beklagte hatte sich auf Leistungsfreiheit wegen vorsätzlicher und arglistiger Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort berufen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |