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Ein Car-Sharing-Kunde haftet vollumfänglich für Fahrzeugschäden gemäß den AGB des Anbieters, wenn er gegen seine Untersuchungs- und Mitteilungspflichten vor Fahrtantritt verstößt. Eine Haftungsbeschränkung greift in diesem Fall nicht ein, insbesondere wenn das Fahrzeug zudem unter Alkoholeinfluss geführt wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |