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Im Bußgeldverfahren sind an die Abfassung der schriftlichen Urteilsgründe keine übertrieben hohen Anforderungen zu stellen, sie müssen jedoch dem Rechtsbeschwerdegericht die Nachprüfung einer richtigen Rechtsanwendung ermöglichen. Das Messsystem PoliScan FM1 ist ein standardisiertes Messverfahren, bei dem sich das Tatgericht auf die Mitteilung des verwendeten Messverfahrens, der gefahrenen Geschwindigkeit und der gewährten Toleranz beschränken kann. Eine erhebliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (hier: über 50%) und eine beidseitige Beschilderung sind gewichtige Indizien für die Annahme einer vorsätzlichen Begehungsweise. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |