Das Verkehrslexikon

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OLG Brandenburg v. 14.02.2025: Zum bedingten Vorsatz bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn




Das OLG Brandenburg (Urteil vom 14.02.2025 - 1 ORbs 280/24) hat entschieden:

   Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf einer BAB um mindestens 45 km/h ist als zumindest "bedingt" vorsätzlich zu qualifizieren. Dass dem Betroffenen der Umfang einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 45 km/h ggf. nicht exakt bekannt war, steht der Annahme von (bedingtem) Vorsatz nicht entgegen, da die Differenz zwischen erlaubter und tatsächlich gefahrener Geschwindigkeit in diesem Fall so erheblich ist, dass jeder Kraftfahrer merken musste, dass er nicht nur zu schnell, sondern erheblich zu schnell fuhr.

(Orientierungssatz, nicht amtlich)

Siehe auch
Zur Annahme von Vorsatz bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
und
Bedingter Vorsatz bei Geschwindigkeitsüberschreitungen


Gründe:


1. Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf einer BAB um mindestens 45 km/h ist als zumindest "bedingt" vorsätzlich zu qualifizieren.

2. Dass dem Betroffenen der Umfang einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 45 km/h ggf. nicht exakt bekannt war, steht der Annahme von (bedingtem) Vorsatz nicht entgegen. Denn die Differenz zwischen erlaubter und tatsächlich gefahrener Geschwindigkeit ist in diesem Fall so erheblich, dass jeder Kraftfahrer merken musste, dass er nicht nur zu schnell, sondern erheblich zu schnell fuhr.

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